Die EZB will Staatsanleihen kaufen, aber darf sie das auch? Der Generalanwalt am EuGH legt seinen Schlussantrag am heutigen Mittwoch vor. Außerdem in der Presseschau: gute Aussichten für Syndici-Rente, Thomas Fischer wird Kolumnist, "Je suis Charlie" ist keine Marke, muslimische Beschneidungsfeier verstößt gegen Karfreitagsruhe und warum Weihnachtsschmuck im Auto vielleicht keine gute Idee ist.
Thema des Tages
EuGH - OMT-Programm der EZB: Am heutigen Mittwoch wird der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Pedro Cruz Villalón seinen Schlussantrag im Verfahren um das Outright Monetary Transactions Programm der Europäischen Zentralbank vorstellen. 2012 hatte der Präsident der Europäischen Zentralbank Mario Draghi den im OMT-Programm geplanten Ankauf von Staatsanleihen angekündigt. Deswegen klagte unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler vor dem Bundesverfassungsgericht. Seine Begründung war, die EZB überschreite ihr geldpolitisches Mandat. Das Bundesverfassungsgericht teilte diese Ansicht und legte dem EuGH den Fall zur Vorabentscheidung vor. Dies berichtet die taz (Christian Rath) und erläutert, weshalb dem noch zu erwartenden Urteil eine besondere Bedeutung zukommen könnte. Auch die SZ (Wolfgang Janisch) informiert und stellt Vermutungen über den Ausgang des Verfahrens an.
Rechtspolitik
Vorratsdatenspeicherung: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Führung der CDU/CSU-Fraktion fordern die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Das Vorhaben sei nicht verfassungswidrig und böte eine "weitere Möglichkeit" im Kampf gegen den Terrorismus bei Prävention und Fahndung. Darüber informiert die FAZ (Günter Bannas).
Die FAZ (Reinhard Müller) stellt dar, dass die Speicherung von Daten bei der Abwehr der Terrorgefahren helfen kann und erläutert, welchen Einschränkungen entsprechende Maßnahmen in einem freiheitlichen Rechtsstaat unterworfen sind. Totalüberwachung und ein Generalverdacht gegenüber Minderheiten könnten keine Lösung sein.
Rente der Syndikus-Anwälte: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) möchte auch künftig Syndikus-Anwälten die Möglichkeit geben die Versorgungswerke der Rechtsanwälte zu nutzen. Das Berufsrecht solle geändert werden, Syndici sollten teilweise freien Anwälten gleichgestellt werden. Das Bundessozialgericht hatte im vergangenen April entschieden, dass Syndikus-Anwälte grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ausgenommen sind. Die SZ (Robert Rossmann) und die FAZ (Joachim Jahn) berichten von der geplanten Regelung.
Die juristische Presseschau vom 14. Januar 2015: Darf die EZB Staatsanleihen kaufen? – gute Aussichten für Syndici-Rente – Thomas Fischer als Kolumnist . In: Legal Tribune Online, 14.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14359/ (abgerufen am: 28.03.2024 )
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