Die juristische Presseschau vom 6. September 2011: Euro-Hilfen vor Urteil – Hartz IV vor Gutachtern – Ex-Staatschefs vor Gericht

06.09.2011

Die Vorberichterstattung zum morgigen Urteil des BVerfG zur Euro-Rettung steht heute im Mittelpunkt. Viele Medien liefern Porträts der Kläger und des Richters Udo di Fabio, Berichterstatter des Verfahrens. Außerdem in der Presseschau: Buttons, Gutachten zum Hartz IV-Regelsatz, Prozesse gegen Ex-Staatschefs in Island und Frankreich und vieles andere.

 

Bundesverfassungsgericht zur Euro-Rettung: Morgen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des Euro-Rettungsschirms und der Griechenland-Rettung. Die SZ (Markus Zydra) sieht die Euro-Kritiker vor einem "Teilerfolg" – Experten rechneten damit, dass das Gericht dem Bundestag mehr Mitbestimmungsrechte bei den Euro-Hilfen einräumt.

Die taz (Hannes Koch) berichtet von einer Pressekonferenz der Gruppe der Kläger, allesamt Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, "zur Untermalung des Urteils" und präsentiert ihre drei Hauptargumente. Als "Unverbesserliche" stellt das Handelsblatt (Donata Riedel) die Gruppe vor, allesamt "ältere Herren", die bereits gegen die Euro-Einführung geklagt hätten. Auch die FR (Markus Sievers) widmet sich den "Euro-Rebellen" und ihrer "zügellosen" Kritik, ebenso spiegel.de (David Böcking), wo zugleich noch einmal der Verfahrensgang geschildert wird.

Laut FTD (Hubert Beyerle/Martin Kaelble/Mathias Ohanian) warnen andere Ökonomen dagegen vor den "fatalen Folgen für die Euro-Zone", die ein Nein der Richter zum Euro-Rettungsschirm hätte.

Der Focus (Hartmut Kistenfeger) stellt im Vorfeld des Urteils den Richter Udo di Fabio in einem zweiseitigen Porträt vor. Er ist der Berichterstatter des Verfahrens und habe auch für das Lissabon-Urteil verantwortlich gezeichnet. Er sehe sich aber nicht als "Euro-Skeptiker". Dies sei sein letztes "großes Urteil", bevor er das Gericht im November verlasse. Die FAZ (Joachim Jahn) präsentiert di Fabio als "unkonventionellen Konservativen" und "erfreulichen Farbtupfer" am Gericht, dem ein "nachhaltiger Einfluss" auf die EU-Rechtsprechung des Gerichts zugeschrieben werde. Auch die FTD (Benno Stieber) widmet dem "Angstgegner aus Karlsruhe" ein kurzes Porträt.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Button-Lösung: Auf dem Handelsblatt Rechtsboard setzt sich der Wirtschaftsrechtler Ulrich Noack mit dem in der vergangenen Woche von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf zur "Buttonlösung" bei Internetbestellungen auseinander. Darin sei vorgesehen, dass ein Verbraucher ausdrücklich per Schaltfläche ("Button") bestätigen muss, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Bemerkenswert ist aus Sicht des Kommentators vor allem die Rechtsfolge eines Verstoßes: Dieser führe nämlich nicht nur zu einem Widerrufsrecht, sondern hindere das Zustandekommen des Vertrags.

Weitere Themen – Justiz

Hartz IV: Nach zwei Gutachten der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sei auch der neue Hartz-IV-Regelsatz verfassungswidrig, berichtet die taz (Barbara Dribbusch). Die Vergleichsgruppe zur Berechnung des Existenzminimums sei falsch abgegrenzt worden, weil diese auch "Aufstocker" enthielte, zudem sei das Bildungspakt für bedürftige Kinder in strukturschwachen Regionen nicht nutzbar und die Statistik erfasse die Kosten für langlebige Verbrauchsgüter wie zum Beispiel Kühlschränke nicht. Der Deutsche Gewerkschaftsbund bereite Musterverfahren vor; das Landessozialgericht Baden-Württemberg habe den Regelsatz im Juni allerdings für verfassungskonform gehalten.

Gerichtsfusion: In einem Interview mit der FTD (Elke Spanner) plädiert die Justizministerin von Sachsen-Anhalt, Angela Kolb, für die Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichte. Es ginge dabei nicht darum, Geld zu sparen, sondern um mehr Bürgerfreundlichkeit und Transparenz durch eine einheitliche öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit. Zudem könnten Richter flexibler eingesetzt werden; auch spreche eine einheitliche Gerichtsbarkeit nicht per se gegen eine Spezialisierung von Richtern.

Auflebender Unterhalt: Ebenfalls in der FTD stellt der Familienrechtsanwalt Klaus Wille ein Urteil des Bundesgerichtshof zum Familienunterhalt aus dem Juli diesen Jahres vor. Demnach könnten Unterhaltsansprüche einer geschiedenen Ehefrau gegen ihren Ex-Mann dann wieder aufleben, wenn sie ein gemeinsames Kind betreue und ihren zwischenzeitlichen neuen Partner wieder verlassen habe. Allerdings müsse dies dem Ex-Mann auch zumutbar sein.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Prozesse gegen Ex-Staatschefs: Die taz (Reinhard Woff) berichtet von dem seit Montag in Reykjavik laufenden Prozess gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten von Island, Geir Haarde. Ihm werde vorgeworfen, sich strafbar gemacht zu haben, in dem er Island in den Finanzcrash schlittern ließ. Rechtsgrundlage ist die isländische Verfassung, nach der Politikern Amtsversäumnisse vorgeworfen werden können. Der Angeklagte sehe sich dagegen als Opfer "politischer Verfolgung". Auch das Handelsblatt (Helmut Steuer) berichtet von dem "Tribunal" und schildert die wirtschaftlichen Hintergründe des Prozesses.

Auch in Frankreich steht mit Ex-Präsident Chirac erstmals ein früherer Staatschef vor Gericht; hier geht es um Korruption und illegale Parteispenden zu seiner Zeit als Pariser Bürgermeister. Wie die SZ (Stefan Ulrich) berichtet, hat die Verteidigung nun ein medizinisches Gutachten vorgelegt, das bei Chirac eine Gehirnerkrankung diagnostiziert, welche seine Verhandlungsfähigkeit in Zweifel ziehe. Insgesamt sei der Prozess in Frankreich höchst umstritten. Die taz (Rudolf Balmer) kritisiert in diesem Zusammenhang das "anstößige" Ausnutzen der Immunität des Staatsoberhaupts durch Chirac von 1995 bis 2007, der so eine frühere Anklage verhinderte.

Psychiatrisierung: Ein neues Verbrechensbekämpfungsgesetz in Russland soll präventive medizinische Zwangsmaßnahmen gegen potentielle Straftäter ermöglichen, berichtet die taz (Klaus-Helge Donath). Menschenrechtler befürchteten dadurch eine Rückkehr zu sowjetischen Praktiken der Psychiatrisierung.

Barbara Oertel (taz) kritisiert den Gesetzentwurf scharf und fürchtet den Missbrauch gegen politisch Andersdenkende, auch weil eine unabhängige Justiz als Kontrollinstanz fehle.

Sonstiges

60 Jahre Bundesverfassungsgericht: Pünktlich zum 60jährigen Geburtstag des höchsten deutschen Gerichts veröffentlicht der Ex-Spiegel-Journalist Rolf Lamprecht das Buch "Ich gehe bis nach Karlsruhe", das dessen Entwicklung nachzeichnet. Ein Interview mit dem Autor hat lto.de (Martin Rath) geführt, in dem dieser auch über Gegenwart und Zukunft des Gerichts, unter anderem sein Verhältnis zu den europäischen Gerichten, spricht.

Werkvertrag statt Zeitarbeit: Ebenfalls auf lto.de befasst sich der Arbeitsrechtler Arnd Diringer mit der Entwicklung weg von Zeitarbeits- und hin zu Werkverträgen beim "Outsourcing" von Beschäftigung. Er sieht darin eine "Wunderwaffe [der Arbeitgeber] auf Kosten der Arbeitnehmer".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

 

(Hinweis für Journalisten)

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. September 2011: Euro-Hilfen vor Urteil – Hartz IV vor Gutachtern – Ex-Staatschefs vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 06.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4213/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen