Die juristische Presseschau vom 29. September 2011: Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt geehrt – Glücks­spiel ver­boten – Jura­stu­dium Gedächt­nisa­kro­batik

29.09.2011

Der gestrige Festakt zum 60-jährigen Jubiläum veranlasst auch heute viele Medien zu einem Blick auf das Bundesverfassungsgericht. Dabei überwiegen Lob und Ehrerbietung die wenigen kritischen Stimmen. Außerdem in der Presseschau Initiative für ein EU-Kaufrecht, Tornados und Versammlungsrecht, Glücksspiel im Internet, das moderne Jurastudium und vieles andere.

60 Jahre BVerfG: Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet vom Festakt in Karlsruhe und den verschiedenen Reden auf das Gericht. Als "Schlussstein unserer Verfassungsarchitektur" sei das Gericht von Bundespräsident Christian Wulff (CDU) bezeichnet worden, einen Blick auf zukünftige Themen wie Nachhaltigkeit, Freiheitsgefährdung durch neuartige Technologien sowie die finanzielle Schieflage der Bundesländer untereinander habe sich Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle erlaubt. Einen noch etwas ausführlicheren Blick in die Inhalte der Reden wagen die FAZ (Reinhard Müller) und lto.de (Martin W. Huff).

Reinhard Müller (FAZ) hebt in einem Kommentar hervor, dass Kritik am Gericht anlässlich des Jubiläums nahezu ausblieb – betont aber gleichzeitig, dass alle Redner das Thema "europäische Herausforderung" erwähnten und sieht in der Verteidigung des demokratischen Selbstbestimmungsrechts der deutschen Bürger eine wesentliche Zukunftsaufgabe des Gerichts.

Laut spiegel.de (Dietmar Hipp) wurde das Lob einigen Richtern schon fast unheimlich – wenn man seitens der Politik "so umarmt" werde, habe man sich in letzter Zeit vielleicht doch zu sehr zurückgehalten, wird ein Richter zitiert.

"Ein paar Geburtstagsfragen" stellt "schüchtern" verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis). So erkundigt er sich unter anderem nach einer Äußerung des Gerichtspräsidenten zum "selber machen" des noch immer verfassungswidrigen Wahlrechts und nach dem Demokratieverständnis, wenn ein "Gelehrten-Gremium" mehr verehrt werde als das eigene Parlament.

focus.de (Simon Che Berberich) liefert anlässlich des Jubiläums einen Überblick über die wichtigsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts.

Weitere Themen – Rechtspolitik

EU-Kaufrecht: Wie die FAZ (Hendrik Kafsack/Joachim Jahn) berichtet, plant die EU-Kommission europaweit einheitliche Regeln für den Kauf von Gütern, die von den Vertragsparteien anstelle des nationalen Kaufrechts gewählt werden könnten. Zweck solle die Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels in der EU sein. Deutsche Wirtschaftsverbände warnten dagegen vor jahrelanger Rechtsunsicherheit.

Weitere Themen – Justiz

Tornados und Versammlungsrecht: Die taz (Christian Rath) stellt die Klage der beiden Grünen-Abgeordneten Paula Riester und Jan-Philipp Albrecht gegen den Einsatz von Tornado-Kampfflugzeugen beim G 8-Gipfel in Heiligendamm 2007 vor. Diese wenden sich vor dem Verwaltungsgericht Schwerin gegen den Tiefflug-Einsatz über den Köpfen der Demonstranten – dieser habe eine "nachhaltig schockierende und verunsichernde Wirkung" gehabt. Zur Überwachung sei ein Tiefflug nicht nötig gewesen.

Glücksspiel im Internet: Glücksspiel privater Anbieter im Internet bleibt verboten. Damit erhielt der Bundesgerichtshof laut FAZ (Caroline Freisfeld) das auf dem Glücksspielstaatsvertrag fußende Verbot aufrecht, obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) diesen im vergangenen Jahr für europarechtswidrig erklärt hatte. Der Teil des Vertrags, der das Glücksspiel im Internet verbiete, sei weiter anwendbar – denn er erfülle insbesondere das "Kohärenzkriterium", das der EuGH für eine staatliche Regulierung von Glücksspiel aufgestellt hatte.

Laut Handelsblatt (Heike Anger) kritisiert der Wirtschaftsanwalt Ahlhaus das Urteil als "Rückschritt". Es fuße auf einer bloß behaupteten größeren Suchtgefahr des Spielens im Internet.

HRE-Verstaatlichung: Wie unter anderem die FR berichtet, hat das Oberlandesgericht München die Verstaatlichung der Bank Hypo Real Estate für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Auch ein Verstoß gegen Aktien- oder Europarecht habe nicht vorgelegen. Die Bedrohung des Finanzsystems durch die Notlage der Bank habe den staatlichen "squeeze out" gerechtfertigt.

Vergleichende Werbung: Laut lto.de hat der Bundesgerichtshof vergleichende Werbung im Interesse von Verbrauchern erleichtert. Im konkreten Fall sei es um die Verwendung von Abbildungen von Druckerpatronen eines Herstellers gegangen. Dies stelle keine unlautere Rufausnutzung oder -schädigung dar, da die Motive für die Kunden bei der Auswahl eine wichtige Orientierung böten.

Wohnungsmodernisierungen: Ebenfalls lto.de weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs hin, das die Rechte von Vermietern bei Wohnungsmodernisierungen stärkt. So sei in der Modernisierungsankündigung auch eine bloß stichwortartige Aufzählung der geplanten Maßnahmen zulässig, wenn diese den Mietern ausreichend Hinweise auf die Veränderung der Mietsache, des künftigen Mietgebrauchs und der Miethöhe gebe und ein "realitätsnahes Bild" der beabsichtigten Maßnahmen ermögliche.

Bankenprozesse: Auf einer Sonderseite beschäftigt sich das Handelsblatt (Fidelius Schmid) heute mit den diversen anhängigen Prozessen gegen frühere Bankmanager. Einen Schwerpunkt bildet dabei der BayernLB-Prozess, in dem der frühere Manager Gerhard Gribwowsky nun schwere Vorwürfe gegen die Ermittler erhebe – diese hätten einseitig ermittelt.

"Legal Success": In seinem mehrseitigen Spezial "Legal Success" beschäftigt sich das Handelsblatt heute unter anderem mit der Furcht von Managern vor Haftungsklagen, dem Wachstum von Konzern-Rechtsabteilungen, aktuellen Fragen zu Großkanzleien, Schiedsverfahren und der Kostentragung bei Verzögerungen öffentlicher Bauvorhaben.

Sonstiges

Jura-Studium: In einem Gastbeitrag für die FAZ widmet sich der Konstanzer Juraprofessor Bernd Rüthers dem modernen Jurastudium. Dieses sieht er überwiegend zur Gedächtnisakrobatik verkommen. Grundlagenfächer seien zu Wahlfächern abgewertet worden, die Vollendung des Bologna-Prozesses drohe, die "geistige Verarmung [zu] vollenden". Der Autor betont dabei die Bedeutung der Methodenlehre – sie sei "ein unverzichtbares Mittel zur Offenlegung und Kontrolle der rechtspolitischen Funktion der Justiz".

Auch lto.de (Anna K. Bernzen) beschäftigt sich mit der Juristenausbildung – und stellt den Master-Studiengang "International Studies in Intellectual Property Law" an der Uni Dresden vor.

Klassiker des internationalen Rechts: Im Feuilleton der FAZ (Alexandra Kemmerer) wird heute die Neuedition von Hersch Lauterpachts Klassiker "The Function of Law in the International Community" vorgestellt. Im Zentrum des 1933 erstmals veröffentlichten Buches stehe die nach wie vor hoch aktuelle Frage, ob es "in den internationalen Beziehungen politische Fragen [gibt], die nicht von Gerichten entschieden werden können und sollen?"

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. September 2011: Bundesverfassungsgericht geehrt – Glücksspiel verboten – Jurastudium Gedächtnisakrobatik . In: Legal Tribune Online, 29.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4423/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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