Die juristische Presseschau vom 29. Juni 2011: Klage gegen Lan­des­bank-Vor­stände - Dis­kus­sion um Kirchhof-Pläne - Urteil zu Com­pu­ter­spielen

29.06.2011

Vorgänge in den Landesbanken Bayerns und Sachsens werden demnächst die Zivil- bzw. Strafgerichte beschäftigen. Zudem beherrschen die Steuerrechtspläne von Paul Kirchhof weiter die mediale Berichterstattung. Außerdem in der Presseschau: Gesetzesvorhaben zur Organspende und zur PID sowie die Grimmschen Märchen in einem Urteil des Obersten Gerichts der USA.

Landesbanken: Die Bayern-LB will noch diese Woche eine Schadensersatzklage gegen sämtliche ehemalige Vorstände einreichen. Sie wirft ihnen vor, bei dem Kauf der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria grob ihre Pflichten verletzt zu haben. Die SZ und manager-magazin.de informieren, dass auf diesem Wege 200 Millionen Euro eingetrieben werden sollen. Bereits Anfang Juni ist gegen die Ex-Vorstände Angeklage wegen Untreue und Korruption erhoben. Die Klage wird von mbe (SZ) als "Meilenstein-Prozess" begrüßt.

Strafrechtliche Konsequenzen haben drei ehemalige leitende Mitarbeiter der Sachsen-LB zu gewärtigen. Nach einem Bericht der FTD (Rolf Lebert) hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage wegen Beihilfe zur Untreue und der unrichtigen Darstellung der Lage der Bank erhoben. Laut Anklagevorwurf sollen auf der Basis von geschönten Abschlüssen Dividenden an Anteilseigner ausgeschüttet und erfolgsabhängige Boni an Vorstände und Mitarbeiter gezahlt worden sein. Zivilrechtliche Schadenseratzklagen gegen acht ehemalige Vorstände wurden bereits 2010 eingereicht.

Steuerrecht: Einen Tag nachdem der ehemalige Verfassungsrechtler Paul Kirchhof sein Steuerkonzept vorgestellt hat, fällt die Beurteilung in den Kommentaren geteilt aus: Während Timot Szent-Ivanyi (fr-online.de) befindet, es sei ein Irrglaube, dass eine hochkomplexe Gesellschaft mit einem einfachen Steuersystem auskommen könne, spricht Ulf Poschardt (welt.de) von einem Befreiungsschlag. Aus einer sprachlichen Perspektive wird Kirchhofs Entwurf von der SZ (Gustav Seibt) beurteilt.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Organspende: Die taz (Steffi Dobmeier) nimmt die gestrige Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss zum Anlass, mit der sog. Entscheidungslösung und der sog. Widerspruchslösung die zwei diskutierten Modelle bei der gesetzlichen Neuregelung der Organspende vorzustellen. Die meisten Abgeordneten sprechen sich wohl für die Entscheidungslösung aus, wie auch Steffi Dobmeier (taz).

PID: Die FAZ (Ulrike Riedel) widmet sich ausführlich den kommende Woche im Bundestag zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfen zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Dabei werden für den Entwurf der MdB Flach (FDP) und Hinze (CDU), der eine Zulassung der PID zur Ermittlung schwerwiegender Erbkrankheiten und zur Vermeidung von Fehl- und Totgeburten vorsieht, zwei Schwachpunkte herausgearbeitet: Zum einen schweige sich der Entwurf dazu aus, wie sich das Gesetz zu der für die PID unpraktikablen sog. "Dreierregel" des Embryonenschutzgesetzes verhalte. Zum anderen werde nicht geregelt, wie mit weiteren Informationen aus der genetischen Analyse, etwa zur bloßen Trägerschaft von Erbkrankheiten, verfahren werden soll. Der Philosophieprofessor Dr. Otfried Höffe spricht sich in einem Beitrag für die FAZ im Grundsatz für eine Zulassung der PID aus, da diese in engen Grenzen ethisch und verfassungsrechtlich zu vertreten sei.

Insolvenzrecht: Aus Anlass der für Donnerstag terminierten Entscheidung des Bundestages stellt die FAZ (Caroline Freisfeld) die geplante Reform des Insolvenzrechts vor. Diese sieht vor allem eine Stärkung der Eigenverwaltung vor, also der Durchführung der Sanierung des insolventen Unternehmens durch die Gesellschafter selbst, nicht durch Insolvenzverwalter.

Weitere Themen - Justiz

Kirch-Prozess: Wie die FAZ (hpe) berichtet, hält das OLG München in einem Hinweis- und Beweisbeschluss den Beklagten Rolf Breuer für "kaum glaubhaft". Der Prozess wird im Oktober mit Zeugenvernehmungen der prominenten Banker Klaus-Peter Müller, Bernd Fahrholz und Albrecht Schmidt fortgesetzt. Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder wird indes nicht als Zeuge auftreten, da er laut ftd.de von seinem Zeugnisverweigerungsrecht als früherer Abgeordneter Gebrauch machen werde.

Entschädigung für Flugreisende: Die SZ und spiegel.de (abl) thematisieren den Antrag der EuGH-Generalanwältin zu Entschädigungspflichten von Fluggesellschaften. Künftig sollen danach Flugreisende bei annullierten Flügen neben Rückzahlung des Flugpreises auch verlangen können, dass Kosten erstattet werden, wenn Flüge abgesagt werden und der Kunde sich selbst überlassen bleibt.

Rheinland-Pfalz: In der Diskussion um die Auflösung des OLG Koblenz kritisiert Heribert Prantl (SZ) das Vorgehen der rheinland-pfälzischen Regierung scharf. Ihr Gebaren zeige, dass weitere Maßnahmen zur Unabhängigkeit und Selbstverwaltung der Justiz Not täten, wie etwa die Beförderung von Richtern durch einen unabhängigen Justizverwaltungsrat oder eine eigene Etathochheit.

IHH-Beschluss: Die seit 2010 verbotene islamistische Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) darf nach einem Eilbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) weiter Spenden für Hilfsprojekte in islamischen Ländern sammeln, bis das BVerwG über ihr Verbot entschieden hat. Wie die taz (Christian Rath) berichtet, wird das Urteil über das Verbot erst für dieses Jahr erwartet, weil das Bundesinnenministerium das Verfahren verzögert habe.

Entschädigung für Schwangere: lto.de (tko/LTO-Redaktion) stellt ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vor, in dem ein Arbeitgeber zu Entschädigungszahlungen verurteilt wurde, weil er eine Beschäftigte bei einer Beförderung aufgrund ihrer Schwangerschaft übergangen habe.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Senatssitz-Verkauf: Wie die FAZ (rüb) und welt.de (cor) berichten, hat ein Geschworenengericht in Chicago den ehemaligen demokratischen Gouverneur von Illinois, Rod Blaojevich, wegen Korruption und Erpressung schuldig gesprochen. Er habe versucht, den 2008 durch die Wahl von Barack Obama frei gewordenen Senatssitz zu verkaufen, um sich und seiner Partei politische und finanzielle Vorteile zu verschaffen.

Videospiel-Verbot: Der US-Supreme Court hat ein Verkaufsverbot für gewalttätige Computerspiele an Minderjährige gekippt. Der Bundesrichter Anthony Scalia argumentierte nach Darstellung von ftd.de unter anderem damit, dass es etwa auch in den Grimmschen Märchen nicht an Gewalt und Blut mangele.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/js

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juni 2011: Klage gegen Landesbank-Vorstände - Diskussion um Kirchhof-Pläne - Urteil zu Computerspielen . In: Legal Tribune Online, 29.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3618/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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