Die juristische Presseschau vom 20. Februar 2015: BAG stärkt Arbeitnehmerrechte – Plädoyer zu verkauften Examensklausuren – ein Hausaffe als Alleinerbe

20.02.2015

Nach einem Urteil des BAG müssen Arbeitgeber aufpassen, wann sie Detektive gegen ihre Mitarbeiter einsetzen. Außerdem in der Presseschau: Dieter Bohlen und Ernst August von Hannover verlieren vor EGMR, Niels H. sagt erstmals in Strafprozess aus und die Staatsanwaltschaft plädiert, Plädoyer auch im Verfahren um verkaufte Examensklausuren, der Edathy-Prozess beginnt in Kürze und ein Hausaffe als Alleinerbe.

Thema des Tages

BAG zu Mitarbeiterüberwachung: Die Überwachung von Angestellten durch den Arbeitgeber wegen des Verdachts der vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit ist rechtswidrig, wenn besagter Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Dies urteilte das Bundesarbeitsgericht am gestrigen Donnerstag und entschied zudem, dass diese Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine Geldentschädigung begründen kann. Im vorliegenden Fall wurde eine Arbeitnehmerin über vier Tage hinweg von einem durch den Arbeitgeber beauftragten Detektiv überwacht und aufgezeichnet. Der Arbeitgeber hatte Zweifel an ihrer Krankmeldung. Nun muss er wegen der rechtswidrigen Überwachung, da sein Verdacht eben nicht auf konkreten Tatsachen fußte, 1.000 Euro Schmerzensgeld an seine Mitarbeiterin bezahlen. Damit gestand das BAG erstmals einem Mitarbeiter Schmerzensgeld wegen Überwachungsmaßnahmen des Arbeitgebers zu. Dies berichten die taz (Christian Rath), die SZ (Detlef Esslinger), die Welt (Kathrin Gotthold) und das Handelsblatt (Volker Votsmeier). Ausführlich schreibt auch lto.de (Pia Lorenz) mit Hinweisen von Arbeitsrechtlern zu berechtigten Fällen der Überwachung und zur Bedeutung des Urteils.

Heribert Prantl (SZ) begrüßt die Entscheidung. "So sieht ein wirksamer Schutz der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechts aus." Er moniert allerdings, dass der Gesetzgeber "säumig" sei – der Datenschutz, insbesondere der Arbeitnehmerdatenschutz, müsse gesetzlich weiter ausgebaut werden. Praktiken, wie in vorliegendem Fall, hätten schon längst verboten werden müssen.

Rechtspolitik

DIMR: Das Deutsche Institut für Menschenrechte bedarf einer Rechtsgrundlage – die Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen "schreiben vor, dass die nationalen Institute eine verfassungsmäßige oder eine gesetzliche Grundlage haben". Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) will in den nächsten Tagen einen entsprechenden Vorschlag vorbringen. Das Institut könnte im März seinen bisherigen Status und damit gegebenenfalls auch Mitwirkungsrechte in internationalen Gremien verlieren. Die FAZ (Eckart Lohse) schildert, weshalb es wohl bislang keine Einigung über eine entsprechende Rechtsgrundlage gegeben hat.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Februar 2015: BAG stärkt Arbeitnehmerrechte – Plädoyer zu verkauften Examensklausuren – ein Hausaffe als Alleinerbe . In: Legal Tribune Online, 20.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14753/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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