Die juristische Presseschau vom 18. Mai: Strauss-Kahn geht auf die Insel - SAP zahlt Strafe - Mammutverfahren überfordern Gerichte

18.05.2011

Der in New York in Untersuchungshaft befindliche Dominique Strauss-Kahn ist auch heute das beherrschende Thema. Außerdem in der Presseschau: Das deutsche Softwareunternehmen SAP muss 345 Millionen US-Dollar Strafe zahlen, das Bundesverfassungsgericht stärkt den Mutterschutz, Ex-Verfassungsrichter Mahrenholz fordert eine Wahlrechtsreform und vieles andere.

Dominique Strauss-Kahn: Olivia Schöller (fr-online.de) porträtiert Melissa Jackson, die dem Weltbank-Direktor die Freilassung auf Kaution versagte, als "knallharte Richterin", die in New York bereits viele Erfahrungen mit Prominenten gesammelt habe. Jörg Häntzschel (SZ) erläutert die Bedeutung der öffentlichen Vorführung in Handschellen im US-Justizsystem, während spiegel.de die Haftbedingungen auf der Gefängnisinsel Rikers Island schildert.

Strafe für SAP: Über die Entscheidung einer texanischen Jury, das Softwareunternehmen zu einer Strafe von 345 Millionen Dollar zu verurteilen, berichtet ftd.de. In dem seit 2007 laufenden Rechtsstreit unterlag SAP gegen das US-Unternehmen Versata, dem 260 Mio. Dollar an entgangenen Gewinnen und 85 Mio. Dollar an Lizenzgebühren zugesprochen wurden. Laut Jens Koenen (Handelsblatt) erwägt SAP, in Berufung zu gehen. Er verweist auf die Befürchtung US-amerikanischer Experten, das umfassende Patentrecht behindere Innovationen.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Atomausstieg: Christian Rath (taz.de) hält die einstweiligen Stilllegungsverfügungen bei acht Atomkraftwerken für vermutlich rechtswidrig und erläutert die juristischen Voraussetzungen für einen regelkonformen Ausstieg, der frühestens im Jahr 2017 möglich sei.

Telekom-Prozess: Bereits am Freitag hatten wir auf einen Beitrag von Marcus Rohwetter in der Zeit hingewiesen. Er vergleicht den Telekom-Prozess mit den class action suits in den USA und meint, die deutschen Gerichte seien mit derartigen Mammutverfahren überfordert. Der Beitrag wurde jetzt auf zeit.de veröffentlicht.

Wahlrechtsreform: Der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz fordert in der FAZ unter der Überschrift "Alle Wähler sind gleich, einige bleiben gleicher" eine Reform des Wahlrechts. Dessen Hauptübel seien im Moment die Überhangmandate. Wahlrecht sei ein anderes Recht als sonstiges Gesetzesrecht. Es enthülle mit seinen Regelungen das Volk als Ursprung der Staatsgewalt und müsse entsprechend gestaltet werden.

Weitere Themen – Justiz

Mutterschutz gestärkt: Mutterschutzzeiten sind bei der Berechnung von Versorgungszahlungen in gleicher Weise als Umlagemonate zu berücksichtigen wie Krankheitszeiten. Über diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das der Beschwerde einer Frau gegen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes stattgegeben hat, berichtet Legal Tribune ONLINE.

Verfassungsklage gegen NRW-Haushalt: Neben anderen Medien berichtet auch die Süddeutsche Zeitung (bed) über die Entscheidung der nordrhein-westfälischen CDU, gegen den Landeshaushalt 2011 Verfassungsbeschwerde einzureichen. Laut dem Fraktionsvorsitzenden Laumann liege der Etat 900 Millionen über der zulässigen Schuldengrenze.

Melonen-Patent: Die Süddeutsche Zeitung (bern) berichtet über ein Patent für eine konventionell gezüchtete Melone, das ein US-Konzern erhalten haben soll. Das Bündnis "Keine Patente auf Saatgut" halte dies für eine unrichtige Anwendung des Patentrechts, da es sich bei einer Züchtung nicht um eine Erfindung handele.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Ruanda: Der ruandische Ex-Armeechef Augustin Bizumungu ist vom UN-Tribunal in Arusha (Tansania) wegen seiner Verantwortung für den Mord an 800.000 Tutsis und gemäßigten Hutus zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Darüber berichten taz.de (Dominic Johnson), spiegel.de und zeit.de.

USA: Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog) widmet sich der Frage, ob es gut ist, Richter über die Gültigkeit von Gesetzen urteilen zu lassen. Er bezieht sich auf eine Diskussion in den USA, unter anderem auf die renommierte Beobachterin des Supreme Courts Dahlia Lithwick (Slate), die kritisiert, dass regionale Gerichte die Verfassungsmäßigkeit von Barack Obamas Gesundheitsreform in Abrede stellen können.

Belgien: Über die öffentliche Reaktion auf die Äußerung des belgischen Justizministers Stefaan de Clerck zum Vorschlag der rechtspopulistischen Partei Vlaams Belang, belgische Kollaborateure aus der NS-Zeit zu rehabilitieren, berichtet welt.de. De Clerck habe im Fernsehen davon gesprochen, die Vergangenheit "vielleicht zu vergessen", und damit Empörung ausgelöst.

Saudi-Arabien: Peter Böhm (taz) porträtiert den saudi-arabischen Oppositionellen Mohammed al-Qahtani, der seine Land gerne vor ein internationales Gericht bringen möchte. Fabian Löhe und Laetitia Seybold (ftd.de) zeigen auf einer interaktiven Karte, wie in der arabischen Welt die Menschenrechte unterdrückt werden.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

(Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.)

lto/ro

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Mai: Strauss-Kahn geht auf die Insel - SAP zahlt Strafe - Mammutverfahren überfordern Gerichte . In: Legal Tribune Online, 18.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3301/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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