Die juristische Presseschau vom 12. März 2015: BVerfG zu Samstagsarbeit – Kritik an Dopinggesetz – Utah für Erschießungskommando

12.03.2015

Das BVerfG gibt den Ländern die Möglichkeit, mehr freie Samstage für ihre Verkäufer einzuführen. Außerdem in der heutigen Presseschau: Plädoyer für "TTIP-Gerichtshof", Senat in Utah plant Todesstrafe durch Erschießen, Verteidigerplädoyer im Fall Achenbach, Ecstasy in Irland schon wieder illegal und was man beim Diebstahl eines Smartphones im Hinterkopf behalten sollte.

Thema des Tages

BVerfG zu Thüringer Samstagarbeit: Die Regelung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes, nach der Arbeitnehmer im Einzelhandel in der Regel mindestens zwei Samstage im Monat nicht beschäftigt werden dürfen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Einen entsprechenden Beschluss vom Januar veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht am gestrigen Mittwoch. Insbesondere stellten die Richter fest, dass Thüringen mit der Regelung nicht gegen die konkurrierende Gesetzgebung verstoßen hat. Dies war im Hinblick auf das Ladenschlussgesetz des Bundes zu prüfen, welches nur einen arbeitsfreien Samstag vorsieht. Besagte Vorschrift des Bundes sei allerdings nicht als abschließend zu werten. Damit hat das Gericht den Ländern ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, Beschäftigten im Einzelhandel in den Gesetzen zur Ladenöffnung mehr freie Samstage einzuräumen. Die SZ (Wolfgang Janisch) geht auch auf weitere Aspekte der Entscheidung und kurz auf ein Sondervotum ein. verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) berichtet ebenso und spekuliert zudem über die Folgen des Urteils für den deutschen Föderalismus. Eine Meldung zum Urteil findet sich ebenso in der FAZ (Joachim Jahn).

Rechtspolitik

Dopinggesetz: Der Strafrechtsprofessor Wolfgang Schild erklärt in der SZ in einem Gastbeitrag, weshalb seiner Ansicht nach die geplante Strafbestimmung gegen Selbstdoping "untauglich" ist, um den den Schutzzweck der "Fairness und Chancengleichheit des sportlichen Wettkampfs" zu gewährleisten. Kritisch sei unter anderem die unzulässige Vorverlegung der Strafbarkeit in die Vorbereitungsphase, dies verstieße gegen das "rechtsstaatliche Tatstrafrecht".  

Europäische Armee: Die FAZ (Reinhard Müller) betont, dass die Beteiligung Deutschlands an einer Europäischen Armee nur mit Zustimmung des Bundestags möglich ist, denn nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt der Parlamentsvorbehalt auch für den Auslandseinsatz der Bundeswehr. Der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union wäre demnach dazu verpflichtet, eine Beschlussvorlage abzulehnen, die gegen den Parlamentsvorbehalt verstieße oder diesen umginge.

"TTIP-Gerichtshof": Der Völkerrechtler Till Patrik Holterhus erklärt auf verfassungsblog.de ausführlich, weshalb die Einführung eines echten Investitionsschutzgerichtes, eines "TTIP-Gerichtshofs", bei konsequenter Umsetzung "die vorgebrachten institutionellen und verfahrensrechtlichen Bedenken" im Hinblick auf den Investitionsschutz beseitigen könnte. Die SPD und insbesondere Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel haben einen entsprechenden Vorschlag vorgebracht.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. März 2015: BVerfG zu Samstagsarbeit – Kritik an Dopinggesetz – Utah für Erschießungskommando . In: Legal Tribune Online, 12.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14922/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen