Die juristische Presseschau vom 7. Juli 2015: BVerfG prüft BKA-Gesetz – Polizei auf Twitter – Recht auf "Gegenschlag"

07.07.2015

Österreich – Klage gegen britische Atomsubvention: Österreich hat vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Subvention eines geplanten britischen Atomkraftwerks eingereicht. Die EU-Kommission hatte im September vergangenen Jahres entschieden, dass Großbritannien das Projekt aus Steuergeldern fördern darf. Der österreichische Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) monierte, die Atomkraft sei keine moderne Technologie, die "im allgemeinen Interesse der EU-Staaten" liegt, und damit nicht subventionswürdig. Dies melden unter anderem taz und SZ.

Serbien – Völkermord Srebrenica: Serbiens Regierung erkennt den Mord an bosnischen Muslimen in Srebrenica nicht als Völkermord im juristischen Sinne an – eine UN-Resolution, die das Leugnen des Genozids verbieten soll, lehnt sie ab. Darüber informiert die SZ (Nadia Pantel).

Ungarn – Asylrecht: Das ungarische Parlament hat ein Gesetz zur Reform des Asylrechts verabschiedet. Dieses soll unter anderem ermöglichen, einen Zaun an der südlichen Grenze zu Serbien zu errichten und Asylanträge von Flüchtlingen abzulehnen, die aus einem sicheren Staat nach Ungarn eingereist sind. Die Vereinten Nationen und der Europarat kritisieren, Ungarn schränke damit den Schutz von Flüchtlingen ein, meldet spiegel.de.

Ägypten – Anti-Terror-Gesetz: Das geplante ägyptische Anti-Terror-Gesetz sieht vor, Journalisten, deren Berichte über Terroranschläge "falsche Informationen" beinhalten und von offiziellen Angaben abweichen, zu ahnden – unter anderem mit Haftstrafen, Hausarrest oder Abschiebung. Das ägyptische Journalistensyndikat sieht die Regelung als "unzulässige Beschneidung der Pressefreiheit" an, weiß die SZ (Paul-Anton Krüger). Laut Regierung handele es sich dabei allerdings nicht um eine Einschränkung der Pressefreiheit. Auch spiegel.de schreibt über den Gesetzentwurf.

Sonstiges

Polizei in sozialen Medien: Einige Polizeibehörden führen einen eigenen Account bei Twitter. zeit.de (Christian Bartlau) zeigt unter dem Titel "offen, transparent, verfassungswidrig" verfassungsrechtliche Bedenken bei Twitter-Beiträgen der Polizei auf.

lto-Stellungnahme zu Ideo Labs-Abmahnung: Ideo Labs hat lto.de wegen eines in der vergangenen Woche veröffentlichten Artikels zu "Geschäftsmodellen dubioser Online-Datingportale" abgemahnt. lto.de (Constantin Baron van Lijnden) geht (in eigener Sache) ausführlich auf die in der Abmahnung kritisierten Aussagen ein.

Neuregelungen für Internetzahlungen: Der Rechtsanwalt Matthias Terlau stellt auf lto.de dar, welche Sicherheitsstandards ab dem 5. November für Internetzahlungen gelten sollen. Diese entnimmt er einem Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit dem Titel "Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen". Die Behörde setzt die sogenannten "Leitlinien zur Sicherheit von Internetzahlungen" der European Banking Authority um.

Hitze und Arbeitsrecht: Der Arbeitsrechtler Arnd Diringer erläutert auf focus.de, welche Rechte Arbeitnehmer bei hohen Temperaturen haben und wozu Arbeitgeber während einer Hitzewelle verpflichtet sind.

Das Letzte zum Schluss

StA zum Recht auf "Gegenschlag": LKWs voller Bildzeitungen dürfen angezündet werden – fand zumindest ein Staatsanwalt im Jahr 1969. Nach dem Attentat auf Rudi Dutschke setzten Aktivisten Auslieferungsfahrzeuge der Bildzeitung in Brand. Sie sahen durch die "hetzerische" Berichterstattung besagter Zeitung den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Der Staatsanwalt argumentierte in einem Beitrag in Goldtammer's Archiv für Strafrecht, es sei legitim die Auslieferung der Zeitungen (auch durch in Brand setzen der Fahrzeuge) zu stoppen. Dies falle unter das Recht auf "Gegenschlag" und sei sozialädaquat, solange man sich nicht anders gegen die Volksverhetzung zur Wehr setzen könne. justillon.de (Stephan Weinberger) erklärt, warum der umstrittene Staatsanwalt da falsch liegt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Juli 2015: BVerfG prüft BKA-Gesetz – Polizei auf Twitter – Recht auf "Gegenschlag" . In: Legal Tribune Online, 07.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16108/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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