Die juristische Presseschau vom 15. April 2015: Betreuungsgeld verfassungswidrig? – Thomas Fischer zu Ehrverletzungen – Richter lästert über BGH

15.04.2015

Recht in der Welt

USA – Blackwater-Mitarbeiter: Das Bundesgericht in Washington hat vier ehemalige Mitarbeiter des US-Sicherheitsunternehmens Blackwater wegen der Tötung 14 irakischer Zivilisten im Jahr 2007 bei einem Einsatz in Bagdad verurteilt. Drei der Männer erhielten wegen Totschlags Freiheitsstrafen von jeweils 30 Jahren, der vierte Täter soll wegen Mordes lebenslänglich in Haft bleiben. Der Schuldspruch gegen die Verurteilten erging bereits im Oktober vergangenen Jahres – alle bekundeten bis zuletzt ihre Unschuld und kündigten an, in Berufung zu gehen. Dies berichten die SZ (Nicolas Richter), die FAZ (Andreas Ross) und die taz (Bernd Pickert).

Sonstiges

Fischer zu Ehrverletzungen: Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer stellt in seiner Kolumne auf zeit.de die Straftatbestände zur Ehrverletzung – insbesondere die Beleidigung – vor. Er erläutert, die Bedeutung des Rechtsguts "Ehre" für Gesellschaft und Strafverfolgung sowie dessen Wandel. Fischer moniert zudem, dass trotz der Relevanz der Ehre als "wichtiger Teil des normativen Kitts, der Gesellschaften zusammenhält", entsprechende Strafverfahren wohl auch bereits an "genervten Polizeibeamten" scheitern können. Er beleuchtet zudem die "Zeichen der Entehrung" im gesellschaftlichen Kontext.

Das Letzte zum Schluss

Richter am LG Stuttgart lästert über BGH: justillon.de (Arnd Diringer) weist auf ein Urteil mit "Kultstatus" des Landgerichts Stuttgart aus dem Jahr 1996 hin. Das Gericht wendet sich in der Entscheidung gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – die entsprechenden Argumente haben es ganz schön in sich. So bekundet der Stuttgarter Richter unter anderem, beim BGH handele es sich "um ein von Parteibuch-Richtern der gegenwärtigen Bonner Koalition dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu missachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt."

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. April 2015: Betreuungsgeld verfassungswidrig? – Thomas Fischer zu Ehrverletzungen – Richter lästert über BGH . In: Legal Tribune Online, 15.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15237/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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