Die juristische Presseschau vom 18. Juli 2018: Sorge um den Rechts­staat / Weiter Streit um Sami A. / EGMR – Ent­schä­d­i­gung für Pussy Riot

18.07.2018

Thema des Tages

Zum Zustand des Rechtsstaats: lto.de (Pia Lorenz) und FAZ-Einspruch (Martin W. Huff) berichten vom Symposium der Akademie für politische Bildung zum 75. Geburtstag des ehemaligen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier, auf der sich unter anderem Angelika Nussberger, Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, sorgenvoll zur Zukunft rechtsstaatlicher Entscheidungprozesse äußerte. Es sei in Europa längst nicht mehr selbstverständlich, dass es "vielleicht nicht immer einfacher, aber besser sei, gemeinsame Lösungen zu finden". Doch nicht nur in Ländern wie Polen oder Ungarn, auch in Deutschland scheinen Menschen Vertrauen in das Recht zu verlieren. So sieht die BGH-Präsidentin Bettina Limperg in den noch vergleichsweise guten Vertrauenswerten der deutschen Bevölkerung in ihre Richter einen Vertrauensvorschuss der Bürger, der nicht mehr unterfüttert sei. Sorgen macht sich die BGH-Präsidentin auch um den Nachwuchs. Durch die Gehaltsunterschiede gingen der Justiz zu viele gute Richter verloren, die Tätigkeiten in Kanzleien oder Unternehmen vorzögen, wird Limperg im FAZ-Einspruch zitiert. Auch Rechtsprofessor Klaus F. Gräditz macht sich auf lto.de Gedanken um den Rechtsstaat und nennt aktuelle Beispiele, bei denen sich die Exekutive über Entscheidungen der Judikative hinweggesetzt hat, zuletzt bei der Abschiebung von Sami A. am vergangenen Freitag. Anhand derselben Beispiele beklagt Arbeitsrechtsprofessor Volker Rieble im FAZ-Einspruch eine politische Emotionalisierung, die zu Entscheidungen geführt habe, die rechtlich offenkundig nicht zu halten seien, und eine fortschreitende Infantilisierung der Politik.

Rechtspolitik

§ 175 StGB – Entschädigungen: Das Land Berlin will über eine Bundesratsinitiative das Gesetz verbessern, nach dem nach § 175 Strafgesetzbuch (StGB) Verurteilte Anspruch auf eine Entschädigung haben. Bisher hätten nur sehr wenige Betroffene entsprechende Anträge gestellt, schreibt der Tsp (Tilmann Warnecke). Deshalb soll der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet werden und künftig auch jene erfassen, die "nur" in Untersuchungshaft saßen oder denen gekündigt wurde, nachdem bekannt wurde, dass gegen sie wegen homosexueller Handlungen ermittelt wird.

Anwaltliches Gesellschaftsrecht: Der Akademische Rat Christian Deckenbrock erläutert im FAZ-Einspruch, warum das anwaltliche Berufsrecht einer Reform bedürfe. So habe das Bundesverfassungsgericht Regelungen zur Anwalts-GmbH und zur Berufsausübungs- bzw. Bürogemeinschaft für verfassungswidrig erklärt. Vorschläge für Neuregelungen lägen bereits auf dem Tisch. Der Kölner Rechtswissenschaftler Martin Henssler habe bereits einen ausformulierten und umfassend begründeten Entwurf zu einem "Gesetz zur Regelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften" vorgelegt.

Justiz

VG Gelsenkirchen zur Abschiebung von Sami A.: Nachdem in der vergangenen Woche die Abschiebung von Sami A. nach Tunesien trotz eines noch offenen Gerichtsverfahrens durchgeführt wurde, hat jetzt auch Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), deutliche Kritik an dem Vorgehen geübt. Es werde immer klarer, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen getäuscht habe, wird Schellenberg von lto.de (Tanja Podolski) zitiert. Das BAMF habe gewusst, dass eine gerichtliche Entscheidung unmittelbar bevorstehe, und habe deshalb vor dieser Entscheidung keine unumkehrbaren Fakten zu Lasten von Sami A. schaffen dürfen. Auch der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki warnt laut FAZ (Eckart Lohse/Reiner Burger) vor einer "Untergrabung des Rechtsstaats". Niemand dürfe außer Landes gebracht werden, solange ein Verfahren laufe. Laut taz (Frank Überall) erheben die nordrhein-westfälischen Gerichte mittlerweile grundsätzliche Kritik an der Kooperationsbereitschaft des BAMF. So würden trotz gerichtlicher Aufforderung regelmäßig keine Prozessvertreter zu Verhandlungen entsandt. Durch die Verweigerungshaltung der Behörde könnten einfache Sachverhalte meist nicht zügig erörtert oder entschieden werden.

Gigi Deppe (swr.de) befürchtet, dass auf diese Weise Vertrauen verloren gehe. Fange eine Behörde damit an, sich bewusst über die Gerichte hinwegzusetzen, dauere es nicht lange, bis andere Behörden dies nachmachten. Ähnlich sieht es Frank Bräutigam (tagesschau.de). Gerichte seien zwar nicht sakrosankt, könnten sich irren und müssten deshalb kritisch begleitet werden. Das sei aber kein Grund, die Autorität der Gerichte anzuzweifeln. Auch für Reinhard Müller (FAZ) hat der Fall Sami A. nicht dazu beitragen, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken. Hier gehe es um die Wirksamkeit von Abschiebungen und die Durchsetzung des geltenden Rechts: der Ausreisepflicht, vor allem aber der Achtung der Justiz, so Müller.

BayVerfGH zu Volksbegehren: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein beantragtes Volksbegehren für unzulässig erklärt, mit der eine Initiative den Flächenverbrauch durch eine gesetzliche Obergrenze eindämmen wollte. Wie die SZ (Christian Sebald) berichtet, begründete der Präsident des Gerichts, Peter Küspert, die Entscheidung damit, dass die Initiative die kommunale Planungshoheit und damit das in der Verfassung garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen unzulässig einschränken wollte. Die taz (Patrick Guyton/Dominik Bauer) erläutert ausführlich, worum es bei dem beantragten Volksbegehren geht.

Heribert Prantl (SZ) kritisiert die Entscheidung als falsch, unverständig und unselig. Der Verfassungsgerichtshof sei dazu da, den Grundrechten zur Geltung zu verhelfen, Grundwerte und Staatsziele zu stärken. Das höchste Gericht in Bayern habe sich der Aufgabe verweigert, den in der bayerischen Verfassung geforderten Schutz des Bodens als natürlicher Lebensgrundlage zu gewährleisten und habe sich hinter angeblicher Unzulässigkeit des Volksbegehrens versteckt.

BVerfG – Rundfunkbeitrag: Steffen Grimberg (taz) rät in seiner Kolumne anlässlich der heute ergehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag, sich ein Beispiel an einem typischen Ökostromanbieter zu nehmen. Der schreibe auf den ersten anderthalb Seiten, was für ein guter Mensch der Kunde sei, was der Bezug von grüner Energie für die Welt im letzten Jahr gebracht habe, was Klimahelden noch alles Geiles zusammen vorhätten und auch hinbekämen. Dies führt nach Ansicht des Verfassers zum Ergebnis, dass gerne gezahlt wird.

OLG München zum NSU-Terror: Laut spiegel.de und taz (Malene Gürgen) haben die Vertreter von Ralf Wohlleben, der in der vergangenen Woche vom Oberlandesgericht München wegen Beihilfe zum Mord zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, einen Antrag auf Haftentlassung ihres Mandanten gestellt. Ein Nebenklagevertreter schätze die Erfolgsaussichten des Antrags gut ein, weil zwei Drittel der Strafzeit bereits verstrichen seien. Unterdessen habe die Bundesanwaltschaft, Revision gegen das Urteil gegen André E. eingelegt. Entgegen dem Antrag der Anklage hatte das Gericht E. nicht wegen Beihilfe zum versuchten Mord, sondern nur wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung für schuldig befunden.

Doktorand Fin-Jasper Langmack überlegt auf verfassungsblog.de, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zur Aufklärung des NSU-Komplexes beitragen könnte.

LG Regensburg zu Antisemitismusvorwürfen gegen Musiker: Der Sänger Xavier Naidoo hat sich vor dem Landgericht Regensburg erfolgreich gegen eine öffentliche Äußerung gewehrt, in der er als Antisemit bezeichnet wurde. Das melden u.a. lto.de und spiegel.de und FAZ (Karin Truscheit). Ausführlich schildert spiegel.de (Tobias Lill) die Hintergründe des Falls. Der Vorwurf, ein Antisemit zu sein, greife in Naidoos Persönlichkeitsrecht ein, zudem sei bei dem Sänger der Schutz der Kunstfreiheit zu berücksichtigen, erläuterte die Richterin die Entscheidung. Die Beklagte, eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung, könne sich auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen, jedoch wiege hier das Recht auf Schutz der Persönlichkeit schwerer.

OLG Köln zur Zustellung an Obdachlosen: Wie das Oberlandesgericht Köln feststellte, kann eine Ladung zur Hauptverhandlung an einen Obdachlosen auch an die Adresse einer Wärmestube erfolgen. Das melden lto.de und FAZ (Hendrik Wieduwilt). Zwar könne man sich in der Wärmestube nur vormittags aufhalten und dort nicht übernachten, das ändere aber nichts daran, dass der Angeklagte dort im Sinne der Zustellungsvorschriften "gewohnt" habe. Entscheidend dafür sei der räumliche Lebensmittelpunkt, entschied das Gericht.

BVerfG zu Kanzleidurchsuchung: Auf Hbl-Rechtsbord erläutert Rechtsanwalt Tobias Hueck noch einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Durchsuchungen der Kanzlei Jones Day und die Sicherstellung von Unterlagen zu internen Untersuchungen für rechtmäßig erklärte. Nach Ansicht des Autors wird sich das Fehlen eines Beschlagnahmeverbots bei internen Ermittlungen langfristig nicht negativ auswirken, denn Transparenz gegenüber den Ermittlungsbehörden wirke sich in den meisten Fällen ohnehin positiv aus.

LG Köln zur Entschädigung bei fehlerhafter Beschulung: Wie lto.de meldet, hat das Landgericht Köln einem zu Unrecht auf eine Förderschule für geistige Entwicklung verwiesenen jungen Mann einen Anspruch auf Entschädigung zugesprochen. Das Land Nordrhein-Westfalen habe seine Amtspflichten verletzt und hafte für die fehlerhafte Beschulung des heute 21-Jährigen. Über die Höhe der Entschädigung wurde zunächst noch keine Entscheidung getroffen. Die SZ (Susanne Klein) berichtet ausführlich über die Hintergründe und die Entscheidung.

Susanne Klein (SZ) gönnt den Inklusionsbefürwortern den Schwung, den das Urteil bringe. Denn eigentlich müsste längst allgemein anerkannt sein, dass förderbedürftige und behinderte Kinder das Menschenrecht haben, gemeinsam mit allen anderen Kindern unterrichtet zu werden.

OVG Berlin-Brandenburg – Nitrat-Belastung im Grundwasser: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen die Bundesrepublik erhoben, weil aus ihrer Sicht das neue Gesetz zum Einsatz von Dünger nicht ausreicht, um die Nitratbelastung im Grundwasser zu reduzieren. Vor wenigen Tagen hatte der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik wegen der mangelnden Umsetzung der Nitrat-Richtlinie verurteilt. Allerdings bezog sich diese Entscheidung noch auf das alte Recht. Die DUH ist der Auffassung, dass auch die seit vergangenem Jahr geltende Neuregelung nicht ausreicht. SZ (Jan Schwenkenbecher), FAZ (Andreas Mihm) berichten.

Bernhard Pötter (taz) wendet sich gegen die Kritik an der DUH, sie missbrauche den Rechtsweg, um ihre Forderungen durchzusetzen. Der Missbrauch liege vielmehr bei der Politik, die ihren Anspruch an Gestaltung aufgebe, wenn sie sich von Klägern scheibchenweise zum Handeln drängen lasse.

OLG Köln zu Wetter-App: Auf die wettbewerbsrechtliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, mit der die Klage der Wetter Online GmbH gegen den Deutschen Wetterdienst wegen dessen Wetterwarn-App abgewiesen wurde, weist jetzt auch die FAZ (Hendrik Wieduwilt) hin. Die Kölner Richter sahen in dem Angebot keine "geschäftliche Handlung" im Sinne des Wettbewerbsrechts.

Erardo Rautenberg gestorben: Dem früheren Brandenburger Generalstaatsanwalt Erardo Cristoforo Rautenberg, der in der Nacht zum Dienstag verstarb, widmet der Tsp (Alexander Fröhlich) einen Nachruf. Rautenberg war von 1996 bis 2018 Generalsstaatsanwalt in Brandenburg und damit der dienstälteste Amtsinhaber eines Bundeslandes. Rautenberg sei einer "jener Köpfe, von denen es in unserem Land nicht viele gibt", wird aus dem Kondolenzschreiben von Bundespräsident Steinmeier an Rautenbergs Witwe zitiert.

Recht in der Welt

Russland/EGMR – Entschädigung für Pussy Riot: Russland muss drei Mitgliedern der Band Pussy Riot Schmerzensgeld und Schadensersatz leisten. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte laut einer Meldung u.a. von spiegel.de, FAZ (Friedrich Schmidt) und SZ (Martin Zips) entschieden. Mit der Verurteilung der Frauen nach einem Auftritt in einer Moskauer Kirche zu einer zweijährigen Haftstrafe habe der Staat die Menschenrechte der Frauen mehrfach verletzt, so die Ansicht der Straßburger Richter. Russland muss nun je 16.000 Euro Schmerzensgeld an zwei der Frauen zahlen, der dritten stehen 5.000 Euro zu. Außerdem haben die drei Aktivistinnen Anspruch auf 11.760 Euro Schadenersatz.

Es sei ein wichtiges Urteil meint Frank Nienhuysen (SZ). Denn es gebe jenen Menschen in Russland Hoffnung, die sich von der eigenen Justiz leider wenig erhoffen dürften. Für Reinhard Müller (FAZ) zeigt die Entscheidung, dass in Russland grundsätzliche rechtsstaatliche Defizite herrschten.

Russland – Verurteilung Pussy Riot: Für ihren "Flitzer" während des WM-Endspiels auf das Spielfeld wurden Mitglieder der Band Pussy Riot am Montag von einem Gericht in Moskau zu 15 Tagen Gefängnis verurteilt. Das meldet u.a. die taz in ihrem Sportteil.

Russland/EGMR – Entschädigung für Politkowskaja-Angehörige: Wie unter anderem die SZ meldet, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland zur Zahlung einer Entschädigung an die Angehörigen der 2006 ermordeten Journalistin Anna Politkowskaja verurteilt. Die russischen Behörden hätten nicht angemessen ermittelt, wer die Drahtzieher des Verbrechens waren, so die Straßburger Richter.

Türkei – EGMR-Rechtsprechung nach Putschversuch: Auf verfassungsblog.de stellt Leighann Spencer, Kriminologin und Journalistin, die wichtigsten Urteile zusammen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seit dem Putschversuch von 2016 in Bezug auf die Türkei getroffen hat, und beleuchtet dabei auch Reaktionen des Europarates und in der Türkei selbst.

IStGH: Zwanzig Jahre alt ist das Rom-Statut, auf dessen Grundlage der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag eingerichtet wurde. FAZ-Einspruch (Marlene Grunert) hat anlässlich dieses Jubiläums mit Claus Kreß gesprochen, der damals der deutschen Delegation angehörte. Er meint, dass man gegebenenfalls eher den Austritt von Staaten in Kauf nehmen sollte als sich von den Grundideen zu verabschieden. Denn anderenfalls sei das Unternehmen der internationalen Strafgerichtsbarkeit im Kern kompromittiert.

Transnationalisierung des Strafrechts: Rechtsprofessor Michael Kubiciel analysiert im FAZ-Einspruch, wie künftig die bi- oder multilaterale Zusammenarbeit von Staaten im Bereich des Strafrechts aussehen könnte. Es geht dabei um völkerrechtliche Abkommen und Verträge, mit denen grenzüberschreitende Kriminalitätsphänomene wie Umweltverschmutzung, Korruption, Menschenhandel oder Cyberkriminalität angegangen werden sollen. Änderungen in diesem Bereich dürften sich beispielsweise daraus ergeben, dass in vielen Staaten der geltende Wertekanon in Frage gestellt werde.

USA – Supreme-Richter-Wahl: FAZ-Einspruch (Patrick Bahners) stellt den historischen Hintergrund der jetzigen Supreme-Court-Richter-Berufung dar und betrachtet dabei auch den religiösen Hintergrund des Kandidaten, der derzeitigen Richter und ihrer Vorgänger.

Sonstiges

Zulässigkeit von Dashcams: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Samuel Strauß erläutert in der FAZ, unter welchen Bedingungen sogenannte Dashcams auch unter der Datenschutzgrundverordnung zulässig und entsprechende Aufnahmen im Prozess verwertbar sind.

Vererbbarkeit von Kryptowährung: Die Rechtsanwältinnen Elizabeth Kroeger und Susanne Articus widmen sich in der FAZ der Frage, wie Krypowährungen vererbt werden können. Sie geben den dringenden Rat, Erblasser sollten zu Lebzeiten sicherstellen, dass die Erben im Todesfall Zugriff auf die sogenannten Keys bekommen, da anderenfalls das Vermögen mit dem Tod des Anlegers vernichtet werde.

Zustellung bei Domainstreitigkeiten: Auf zpo.blog weist Rechtsanwalt Oliver Löffel darauf hin, dass mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung die Notwendigkeit entfallen ist, bei der Anmeldung von .de-Domains eine natürliche Person als Bevollmächtigten zu benennen. Der Autor erläutert, was diese Änderung für die Zustellung von Klagen und einstweiligen Verfügungen in Domainstreitigkeiten bedeutet, wenn der Domaininhaber seinen Sitz im Ausland hat.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Juli 2018: Sorge um den Rechtsstaat / Weiter Streit um Sami A. / EGMR – Entschädigung für Pussy Riot . In: Legal Tribune Online, 18.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29819/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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