Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. August 2017: Ermitt­lungen gegen Schweizer Geheim­dienst / Kritik von Jens Gnisa / Betrug zulasten des "IS"

14.08.2017

Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen Mitarbeiter des Schweizer Geheimdienstes wegen Verdachts auf Spionage. Außerdem in der Presseschau: Kritik des Richterbund-Vorsitzenden und die Frage, ob der "Islamische Staat" betrogen werden kann.

Thema des Tages

GBA ermittelt gegen Schweizer Geheimdienst:  Die Montags-SZ (Hans Leyendecker/Georg Mascolo) meldet, dass die Bundesanwaltschaft seit Anfang August gegen drei Mitarbeiter des Schweizer Nachrichtendienstes ermittelt, weil diese deutsche Steuerfahnder ausspioniert haben sollen. Die Karlsruher Behörde habe sich auf Nachfrage nicht geäußert, heißt es in dem Artikel. Die Einleitung von Ermittlungen gegen Mitarbeiter befreundeter westlicher Geheimdienste sei ein in Deutschland ungewöhnlicher Vorgang. Nach der Strafprozessordnung sei es möglich, auf eine Strafverfolgung zu verzichten, "wenn der Verfolgung überwiegende öffentliche Interessen" entgegenstehen. Aber das müsste die Regierung dem Generalbundesanwalt mitteilten. Berlin habe in dieses Verfahren nicht politisch eingegriffen.

Eine weitere Rolle in dem Gesamtsachverhalt spielt der Schweizer Privatermittler Daniel M., der seit drei Monaten in Mannheim in Untersuchungshaft sitzt und der inzwischen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt angeklagt wurde. Ihm wird ebenfalls Spionage vorgeworfen. In einem separaten Bericht beschreiben die Autoren die bisher bekannten Hintergründe. Es wird erwähnt, dass bereits vor fünf Jahren in der Schweiz Haftbefehle wegen Wirtschaftsspionage gegen mehrere Mitarbeiter der Steuerfahndung Wuppertal erlassen wurden.

Rechtspolitik

Bayerisches Polizeigesetz: Christian Rath (Montags-taz) meint, dass das Bayerische Polizeigesetz nicht so radikal sei, wie angekündigt. Die CSU habe noch im April den Entwurf geändert, im beschlossenen Gesetz werde nun eine konkrete Gefahr und nicht mehr nur eine drohende Gefahr für eine Verhängung des Gefährdergewahrsams vorausgesetzt.

NetzDG: Wie die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet, gibt es, obwohl es noch nicht in Kraft getreten ist, bereits Forderungen nach Änderungen am kürzlich verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Der SPD-Digitalpolitiker Lars Klingbeil habe Zweifel daran geäußert, dass Facebooks interne Regelungen überhaupt mit deutschem Recht vereinbar seien. Thomas Jarzombek, der netzpolitische Sprecher der CDU, fordere "Auflagen für Anbieter, wie man es aus dem Rundfunk kennt".

Hendrik Wieduwilt (FAZ) erinnert in seinem Kommentar daran, dass vor der Verabschiedung des Gesetzes die Fachwelt gewarnt hatte, dass der Druck auch zum Löschen legaler Inhalte führe. Die gerufenen Geister werde man jetzt nicht wieder los.

Kritik an Politik vom Richterbundvorsitzenden: Im Interview mit dem Spiegel (Cordula Meyer/Dietmar Hipp) beklagt Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, nicht nur den baulichen Zustand mancher Gerichtsgebäude, sondern auch die mangelnde Unterstützung der Justiz seitens der Politik. Insbesondere sieht er ein Vollzugsdefizit, sowohl im Straf- als auch im Ausländerrecht.

Organisierte Kriminalität: Die europäische Strafverfolgungsbehörde Europol fordert laut einer Meldung der Samstags-FAZ (David Klaubert) einheitliche Gesetze im Kampf gegen italienische Mafiaorganisationen. Als Beispiel werden die in den Mitgliedstaaten unterschiedlichen Regelungen zur Beschlagnahmung von Vermögen genannt.

Banker-Boni: Die Rechtsanwälte Alexander Insam und Lars Hinrichs stellen auf lto.de die neue Institutsvergütungsverordnung (IVV) 3.0 vor, die am 4. August 2017 in Kraft getreten ist und mit der der deutsche Gesetzgeber die regulatorischen Vorgaben an die Vergütungssysteme von Finanzinstituten weiterentwickelt hat. Der ursprünglich teilweise befürchtete große neue Wurf mit Vorgaben für die variable Vergütung von Risikoträgern sei allerdings ausgeblieben. Ob hierzu aus gesetzgeberischer Sicht das letzte Wort gesprochen wurde, sei aber vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen – etwa des Brexits mit der zu erwartenden Aufwertung des Bankenplatzes Deutschland in der EU – abzuwarten.

Sammelklagen: Auch der Spiegel (Melanie Amann) meldet jetzt, dass sich der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer für die Ermöglichung von Sammelklagen für Verbraucher ausgesprochen hat. In dem Artikel wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass ein entsprechender Gesetzentwurf bisher am Widerstand von Bundesministern der Union gescheitert sei.

Kirchenasyl: Die Montags-SZ (Dietrich Mittler) berichtet, dass Ministerpräsident Horst Seehofer den Kirchen in Bayern Unterstützung beim Kirchenasyl zugesichert habe. In Bayern hatten zuletzt mehrere Staatsanwaltschaften wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt Ermittlungen gegen Pfarrer aufgenommen, die Flüchtlingen Schutz gewährten. Ausführlich erläutert die Montags-FAZ (Albert Schäffer) die Sach- und Rechtslage.

Heribert Prantl (Montags-SZ) befürchtet jedoch, dass die neue Direktive Seehofers nichts am scharfen Ruf und der scharfen Linie der bayerischen Flüchtlingspolitik ändern werde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. August 2017: Ermittlungen gegen Schweizer Geheimdienst / Kritik von Jens Gnisa / Betrug zulasten des "IS" . In: Legal Tribune Online, 14.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23927/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen