Die juristische Presseschau vom 9. August 2017: BGH zu § 89a StGB / VW-Gesetz / USA – Folter in Geheim­ge­fäng­nissen

09.08.2017

Recht in der Welt

USA – Verfahren wegen Folter: Wie spiegel.de berichtet, müssen sich in den USA erstmals zwei Angeklagte wegen der Anwendung von Foltermethoden in Geheimgefängnissen ihres Landes vor Gericht verantworten. Zwei Psychologen, die maßgeblich an der Entwicklung umstrittener Verhörmethoden des US-Auslandsgeheimdienstes CIA beteiligt waren, werde ab September der Prozess gemacht, habe ein Gericht im Bundesstaat Washington entschieden. Initiator der Klage ist die amerikanische Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU).

Russland – Ex-Wirtschaftsminister vor Gericht: Die Welt (Julia Smirnova) und zeit.de berichten über ein Strafverfahren gegen den früheren russischen Wirtschaftsminister Alexej Uljukajew, das gestern begonnen hat. Ihm wird Erpressung und Korruption vorgeworfen. Im Artikel heißt es, dass Kritiker der russischen Regierung davon ausgehen, dass die Verhaftung von Uljukajew auf Betreiben von Igor Setschin, Chef des Erdölriesen Rosneft, geschah, einem der engsten Vertrauten von Russlands Präsidenten Wladimir Putin. Die Verhaftung passe zum Kurs der russischen Regierung, in Sachen Korruption demonstrativ gegen ranghohe Staatsdiener vorzugehen. In der FAZ (bet) wird auch auf das parallel laufende Schadensersatzverfahren von Rosneft gegen eine der größten Beteiligungsgesellschaften des Landes hingewiesen, in dem es um umgerechnet drei Milliarden Dollar geht.

Sonstiges

Lagebericht zur Organisierten Kriminalität: Das Bundeskriminalamt hat das diesjährige Bundeslagebild Organisierte Kriminalität veröffentlicht. Wie spiegel.de berichtet, ist danach der durch organisierte Kriminalität verursachte Schaden im vergangenen Jahr deutlich gestiegen, insgesamt sei die Zahl der Ermittlungsverfahren in diesem Bereich aber gesunken.

Dienstrecht – Polizeilicher Kollegenhandschlag: Rechtsanwältin Sarah Nußbaum widmet sich auf lto.de einem Sachverhalt, der jetzt Gegenstand eines Disziplinarverfahrens in Rheinland-Pfalz geworden ist. Ein Polizist hatte sich aus religiösen Gründen geweigert, eine Kollegin per Handschlag zu begrüßen. Die Autorin meint, dass schon die Einleitung eines Disziplinarverfahrens, also die Tatsache, dass die Behörde den Respekt gegenüber Kolleginnen offen einfordert, jedenfalls ein deutliches Signal sei.

"Bring Your Own Device": Rechtsanwältin Nina Marcus erläutert in der FAZ die rechtlichen Aspekte des BYOD, eines neuen Trends, für berufliche Zwecke private Smartphones, Tablets oder Computer zu benutzen. So habe beispielsweise der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, wenn er sein privates Endgerät als alleiniges Betriebsmittel zur Verfügung stelle.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. August 2017: BGH zu § 89a StGB / VW-Gesetz / USA – Folter in Geheimgefängnissen . In: Legal Tribune Online, 09.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23865/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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