Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. August 2017: Staats­haf­tungs­klage wegen Diesel-Mani­pu­la­tion / Ver­sch­leie­rungs­verbot / Buß­geld­ver­fahren gegen Audi

07.08.2017

Eine Freiburger Kanzlei hat Klage gegen das Bundesverkehrsministerium wegen der Diesel-Manipulationen erhoben. Außerdem in der Presseschau: Vollverschleierung an niedersächsischen Schulen, in München begann ein Bußgeldverfahren gegen Audi.

Thema des Tages

Staatshaftungsklage gegen Verkehrsministerium und Kraftfahrtbundesamt: Der Spiegel (Susanne Amann/Sven Becker u.a.), spiegel.de (Kristina Gnirke) und in der Folge auch die Montags-SZ berichten, dass am vergangenen Mittwoch vor dem Landgericht Freiburg/Br. eine Staatshaftungsklage gegen die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesverkehrsministerium und den Bundesverkehrsminister, eingereicht wurde. Der Kläger, Käufer eines VW Golf, wirft der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dem Bundesverkehrsministerium und dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) vor, ihren Pflichten nicht nachgekommen zu sein. Laut EU-Recht hätten abschreckende Sanktionen erlassen werden müssen, wenn Autohersteller manipulierten. Außerdem habe das Kraftfahrtbundesamt Dieselautos leichtfertig genehmigt und das Verfahren hierzu nicht ausreichend überwacht.

Rechtspolitik

Rechtspolitische Symbolpolitik: Wolfgang Janisch (Montags-SZ) schaut sich einige gesetzliche Neuregelungen an, die in den vergangenen Monaten verabschiedet wurden und stellt fest, dass nicht selten eine notwendige "zähe Kleinarbeit" durch die Verabschiedung neuer Gesetze – häufig mit Strafverschärfungen versehen – ersetzt wurde. Als Beispiele nennt er u.a. die Bekämpfung der Einbruchskriminalität. Man benötige hier solide Türschlösser, vor allem aber länderübergreifende Ermittlungsteams, die international agierende Banden ausheben könnten. Stattdessen wurde die Mindeststrafe auf ein Jahr erhöht.

Gesichtserkennung: Den Modellversuch zur Gesichtserkennung, der in der vergangenen Woche am Bahnhof Südkreuz in Berlin gestartet wurde, kommentiert Christian Rath in der Samstags-taz. Er weist darauf hin, dass es – anders als es teilweise die Kritik glauben mache – nicht um Bewegungsprofile gehe. Rechtlich entscheidend seien vielmehr die Konsequenzen aus einem Fehlalarm, wenn also jemand fälschlich als gesuchte Person identifiziert werde. Die Gesichtserkennung sei ohnehin leicht auszutricksen, das werde der Versuch letztlich auch zeigen.

Interview mit Landesinnenminister Hermann zur Terrorismusprävention: Im Interview mit dem Spiegel verteidigt der bayerische Innenminister Joachim Hermann (CSU) das kürzlich verabschiedete Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen. Nach der Neuregelung können künftig Gefährder unbefristet in Präventivgewahrsam genommen werden. Hermann spricht sich in dem Interview gegen eine flächendeckende Videoüberwachung aus: Es könne nicht das Ziel sein, das gesamte öffentliche Leben zu überwachen.

Verschleierungsverbot: Im Niedersächsischen Landtag haben sich am 3. August nach einer Anhörung im Kulturausschuss alle vier Fraktionen für eine Änderung des Landesschulgesetzes ausgesprochen. Künftig soll das Tragen einer Vollverschleierung in den Schulen verboten werden. Das Gesetz werde sich dabei nicht konkret auf Burka oder Nikab beziehen, es soll lediglich klargestellt werden, dass "durch Verhalten oder Kleidung die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens nicht in besonderer Weise erschwert wird", heißt es in einem entsprechenden Artikel in der Samstags-taz (Petra Schellen). Laut lto.de ist Hintergrund für die geplante Neuregelung der Fall einer Schülerin, die seit dem siebten Schuljahr einen Nikab getragen hatte.

Europäisches Leistungsschutzrecht: Die Samstags-FAZ (Carsten Knop) berichtet über die Diskussion zu einem europäischen Leistungsschutzrecht in der konservativen EVP-Fraktion des Europäischen Parlamentes. Jetzt stünden alle 216 Abgeordneten hinter dem Vorschlag des früheren EU-Digitalisierungskommissars Günther Oettinger, heißt es. Das Parlament wolle noch in diesem Jahr über den Kommissionsentwurf abstimmen.

Musterverfahren: Benedikt Windau befasst sich auf seinem zpoblog mit dem neuen Entwurf für die Einführung einer Musterfeststellungsklage. Er kritisiert die nicht eindeutig geregelte Bindungswirkung von Entscheidungen und die nicht zufriedenstellenden Regelungen zu Vergleichen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. August 2017: Staatshaftungsklage wegen Diesel-Manipulation / Verschleierungsverbot / Bußgeldverfahren gegen Audi . In: Legal Tribune Online, 07.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23819/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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