Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. Juli 2017: Test­lauf Gesicht­s­er­ken­nung / VG Stutt­gart zum Fahr­verbot / Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fahren gegen Polen

31.07.2017

Recht in der Welt

Türkei – Cumhuriyet-Prozess: Die Samstags-SZ (Luisa Selling), Montags-Welt (Pinar Ögünc) und die Samstags-taz (Ali Celikkan) berichten über den Prozess gegen 17 Cumhuriyet-Mitarbeiter in Istanbul, der am vergangenen Dienstag begonnen hat. Am Freitag wurden nach mehrstündiger Anhörung sieben von 11 inhaftierten Angeklagten freigelassen. Allen wird vorgeworfen, Terrororganisationen, wie etwa die als solche apostrophierte Gülen-Bewegung zu unterstützen.

Türkei – Wirtschaftsbeziehungen: lto.de (Pia Lorenz) führt mit der auf internationale Rechtsstreitigkeiten, insbesondere Investitionsstreitigkeiten spezialisierten Rechtsanwältin Patricia Nacimiento ein Interview, in dem das Klima für wirtschaftliche Aktivitäten in der Türkei beschrieben wird. Nacimiento gibt eine vorsichtige Entwarnung: Die türkische Politik wisse, dass sie auf ausländische Investoren angewiesen sei.

Polen – Justizreform: Unter anderem laut spiegel.de und zeit.de hat die EU-Kommission gegen Polen ein Verfahren wegen der umstrittenen Justizreform eingeleitet. Es betrifft jene Teile, die nicht von Staatspräsident Duda blockiert wurden. Ein solches Vertragsverletzungsverfahren könne zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und empfindlichen Geldstrafen führen, Polen habe nun einen Monat Zeit zu reagieren. Das polnische Außenministerium hat mit "gedämpftem Zorn" auf die Eröffnung des Vertragsverletzungsverfahrens reagiert, heißt es in der Montags-FAZ (Konrad Schuller).

Indien – Abtreibungsverbot für Vergewaltigungsopfer: Der Oberste Gerichtshof in Indien hat laut einer Meldung der Samstags-SZ einem zehnjährigen Vergewaltigungsopfer eine Abtreibung untersagt. Ärzte hätten von einer Abtreibung abgeraten, da die Schwangerschaft mit 32 Wochen zu weit fortgeschritten sei, begründete das Gericht die Entscheidung.

Sonstiges

Legal Tech: lto.de (Pia Lorenz) unterhält sich mit dem Bereichsleiter Jurion bei Wolters Kluwer und Referent für digitale Transformation und Legal Tech Ole Betram über die praktische Bedeutung von Legal Tech für den Anwaltsalltag. Auch das besondere elektronische Anwaltspostfach "beA" wird thematisiert.

Finderlohn für Goldfund: Die Samstags-SZ (Pia Ratzesberger) gibt einen kurzen Überblick über das Recht des Finderlohnes. Anlass ist der Goldfund eines Berliners. Dieser hatte unter einem Baum 22 Goldbarren verschiedener Größe und 3.500 Euro Bargeld entdeckt und ordnungsgemäß beim Fundbüro abgegeben.

*Hier war zunächst davon die Rede, dies gelte für den Fall des Selbsteintritts eines Staats. Korr. am Tag der Veröffentlichung, 16.14 Uhr.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. Juli 2017: Testlauf Gesichtserkennung / VG Stuttgart zum Fahrverbot / Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen . In: Legal Tribune Online, 31.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23701/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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