Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. Juli 2017: Test­lauf Gesicht­s­er­ken­nung / VG Stutt­gart zum Fahr­verbot / Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fahren gegen Polen

31.07.2017

In Berlin startet morgen ein Modellversuch zur Gesichtserkennung. Außerdem in der Presseschau: Das VG Stuttgart hat der Deutschen Umwelthilfe Recht gegeben, die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet.

Thema des Tages

Gesichtserkennung an Berliner Bahnhof: Am morgigen Dienstag startet am Bahnhof Südkreuz, dem drittgrößten Bahnhof in Berlin, die Testphase für eine Überwachung per Gesichtserkennung. Der Versuch soll zeigen, ob es möglich ist, aus Menschenmassen heraus Personen per Kamera automatisch zu erkennen, deren Gesicht zuvor gespeichert worden ist. Ziel ist es nach Angaben der Bundespolizei, Personen auszumachen, von denen eine Gefahr ausgeht oder ausgehen könnte. Montags-taz (Christian Rath) und tagesspiegel.de (Klaus Kurpjuweit) erläutern den geplanten Ablauf des Modellversuchs. Dabei sollen drei speziell präparierte Kameras die Passanten an den Eingangstüren in der Westhalle und auf einer Rolltreppe aufnehmen. Wie dann der Bildabgleich funktioniert, für den sich im Rahmen des Testlaufs mehr als 300 Freiwillige zur Verfügung stellten, erklärt ebenfalls die Montags-taz (Christian Rath).

In seinem Kommentar erklärt Christian Rath (taz.de), dass die Gesichtserkennung kein effizientes Fahndungsmittel sei. Sie ermögliche keine Verhaftung im Handumdrehen, außerdem bräuchte man für ein derartiges Konzept viel mehr von der Polizei kontrollierte Kameras mit besserer Bildauflösung. Er unterstellt dem Bundesinnenminister eher wahltaktische Überlegungen.

Rechtspolitik

Versammlungsrecht: Erneut hat sich der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) dafür ausgesprochen, das Versammlungsrecht auf Landesebene zu ändern. Hintergrund sind mehrere Musikveranstaltungen, die rechtsextremistische Gruppierungen in Thüringen organisiert haben. Wie die Samstags-SZ (Heribert Prantl) berichtet, will Ramelow "das innere Gepräge" einer grundgesetzlich geschützten Veranstaltung definieren: Beispielsweise soll sie zu zwei Dritteln "aus Wort und Inhalt" bestehen und nur zu einem Drittel "aus Unterhaltung". Außerdem dürften nach dem Willen des Ministerpräsidenten keine Eintrittsgelder, Spenden oder ähnliche Geldeinnahmen gefordert werden.

Kirchenasyl: Der Diskussion zwischen Theologen, Juristen und – in Wahlkampfzeiten – auch Politikern zum Kirchenasyl widmet sich die FAS (Albert Schäffer). Die Positionen seien dabei nicht weit voneinander entfernt: Kirchen und staatliche Verwaltung sind sich einig, dass das Kirchenasyl asylrechtliche Entscheidungen nicht aufhebt. Laut einer Vereinbarung von 2015 respektiere der Staat den humanitären Auftrag der Kirchen, indem das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration bereit sei, den jeweiligen konkreten Fall noch einmal zu prüfen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. Juli 2017: Testlauf Gesichtserkennung / VG Stuttgart zum Fahrverbot / Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen . In: Legal Tribune Online, 31.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23701/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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