Der polnische Senat hat der umstrittenen Justizreform zugestimmt. Außerdem in der Presseschau: Zu schnell darf nicht abgeschoben werden und in Istanbul beginnt der Prozess gegen 17 Cumhuriyet-Redakteure.
Thema des Tages
Justizreform in Polen: Am Wochenende hat auch der polnische Senat der umstrittenen Justizreform zugestimmt. Wie die Montags-SZ (Florian Hassel) erläutert, kann jetzt nur noch der Präsident des Landes ein Inkrafttreten verhindern. Andrzej Duda wird sich heute mit mehreren Richtern treffen, um sich deren Bedenken anzuhören. Die Samstags-taz (Gabriele Lesser) und zeit.de (Michał Koko) haben Demonstrationen gegen die Reform beobachtet. Laut zeit.de hat jetzt auch der Solidarność-Anführer und Nobelpreisträger Lech Wałęsa die Polen zum Widerstand gegen die Justizreform aufgerufen. Die Gewaltenteilung sei die größte Errungenschaft seiner Solidarność-Bewegung gewesen, wird Wałęsa im Text zitiert. Die regierende Partei "Recht und Gerechtigkeit" habe kein Recht, diese Leistung zunichte zu machen. spiegel.de (Thomas Dudek) fasst Fragen und Antworten zur Reform zusammen. spiegel.de (Almut Cieschinger) listet die rechtlichen Optionen der EU auf: Vom Vertragsverletzungsverfahren über das Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit und Sanktionen nach Artikel 7 EUV bis hin zur Kürzung von Strukturgeldern. Die Samstags-SZ (Thomas Kirchner) erläutert, dass die EU nur wenige erfolgversprechende Optionen habe. Die bisherigen Appelle von Kommissionspräsident und -vizepräsident blieben ungehört und auch ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren werde Polen, angesichts der 122 bereits laufenden Verfahren, kaum von den Plänen abbringen.
Gerhard Gnauck (WamS) untersucht die Frage, warum sich die Regierungspartei PiS derart in die Justiz "verbissen" hat. Der Autor meint, dass ein Grund darin liege, dass Kaczynski Gesetze als Hindernisse für ein "straffes Durchregieren" betrachte. Florian Hassel (Samstags-SZ) stellt das "Rätsel der Woche": "Lässt sich Polens Justizreform wieder kassieren?" Zum Beispiel, wenn im Herbst 2019 eine neue Regierung gewählt werden würde, die den Rechtsstaat wiederherstellen will. Konrad Schuller (Montags-FAZ) meint, dass die EU jetzt nach Artikel 7 EUV Polen zumindest rügen sollte, denn Sanktionen seien wegen des Einstimmigkeitserfordernisses wohl nicht durchsetzbar. Dann könnten beziehungsweise müssten sogar die milliardenschweren Transfers revidiert werden. Einem Mitgliedstaat, dessen Justiz einer informellen Schattenführung unterworfen sei und in dem kein unabhängiger Richter mehr die Verwendung europäischer Mittel prüfe, dürfe die EU kein Geld anvertrauen, so Schuller. Auch Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) schaut sich die Handlungsmöglichkeiten an, die die EU jetzt hat: Nichts tun, Zwang ausüben oder – und für diese Variante plädiert er – die justizielle Zusammenarbeit mit Polen aufkündigen. In einem Gastbeitrag für spiegel.de untersucht Stephan-Götz Richter, der Herausgeber und Chefredakteur von "The Globalist", die Beweggründe Kaczyńskis und der PiS-Partei und zieht Parallelen zur Politik Erdoğans. Heribert Prantl (Samstags-SZ) betont die Bedeutung der Gewaltenteilung für eine Demokratie. Sie sei kein demokratischer Schnickschnack, sondern ihr Wesenselement und ein Grundprinzip des Zusammenwirkens. Der Gegensatz dazu stehe die Selbstüberhebung, die in Polen, in der Türkei und beim amerikanischen Präsidenten zu beobachten sei. Prantl meint auch, dass, wenn bestimmte Parteien in Deutschland Erfolg hätten, sie nicht anders agieren würden als die PiS-Partei Kaczyńskis und die Fidesz-Partei des Viktor Orbán.
Rechtspolitik
Musterklagengesetz: Im Zusammenhang mit den Vorwürfen kartellrechtswidriger Absprachen in der Automobilindustrie fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) der Montags-SZ (Thomas Fromm/Klaus Ott u.a.) zufolge eine baldige gesetzliche Einführung von Musterklagen. Klaus Müller, Vorstand des vzbv rechne mit Zehntausenden Verfahren, in denen Autokäufer Schadenersatz für überteuerte Fahrzeuge verlangen würden. Wegen der offenkundigen Absprachen der Hersteller hätten viele Kunden einen "möglicherweise viel zu hohen Preis“ für ihre Autos gezahlt, wird Müller zitiert.
"Ehe für alle": Der Bundespräsident hat am vergangenen Donnerstag das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ausgefertigt. Es könnte damit, wie die Samstags-FAZ (Günter Bannas) berichtet, Anfang Oktober in Kraft treten. Ob Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz vorgehen wird, ist noch offen.
Konsequenzen aus G-20-Krawallen: Der Hamburger Polizeipräsident Ralf Martin Meyer spricht im Interview mit faces-of-democracy.org über das Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit im Allgemeinen und konkret im Hinblick auf die Erfahrungen mit den Unruhen im Zusammenhang mit dem G-20-Gipfel. Er meint unter anderem, dass über Mittel und Wege nachgedacht werden müsse, um den Gewalttourismus stärker zu begrenzen.
Parteienfinanzierung: Hans Herbert von Arnim kritisiert in einem Gastbeitrag für die Samstags-SZ das Parteiengesetz, das verdeckte Parteienfinanzierung in großem Umfang ermögliche und durch die staatliche Finanzierung die Bürgerferne der Parteien fördere.
Gefährderüberwachung in Bayern: Der Bayerische Landtag hat in der vergangenen Woche ein Gesetz zur schärferen Überwachung sogenannter Gefährder beschlossen, das Daniel Schulz (Samstags-taz) kommentiert. Er befürchtet, dass die Diskussion darüber, wann genug genug sei, deshalb hierzulande nicht geführt werde, weil anderswo – wie in Polen oder der Türkei – weitaus Schlimmeres passiere.
Rehabilitierung homosexueller Verurteilter: Die Samstags-SZ weist darauf hin, dass künftig mit einem formlosen Antrag Männer, die wegen homosexueller Handlungen verurteilt wurden, eine Entschädigung beantragen können. Die Zeitung bezieht sich auf eine Mitteilung des Bundesamtes für Justiz anlässlich des Inkrafttretens des Rehabilitationsgesetzes am 22. Juli 2017.
Justiz
BVerfG zu Überwachung durch BND: Das Bundesverfassungsgericht hat laut Samstags-FAZ eine Verfassungsbeschwerde der Vereinigung "Reporter ohne Grenzen" nicht zur Entscheidung angenommen. Die Organisation hatte dem Bundesnachrichtendienst vorgeworfen, im Rahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung den E-Mail-Verkehr mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen ausgespäht zu haben. Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Verein nicht glaubhaft genug dargelegt habe, dass er selbst von der Überwachung betroffen gewesen sei.
BVerfG zu Abschiebungen: Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Eilentscheidung in der vergangenen Woche festgestellt, dass Abschiebungen mit extrem kurzer Ankündigung nicht den Rechtsschutz der Betroffenen verkürzen dürfen. Die Montags-taz (Christian Rath) beschreibt den zugrundeliegenden Fall eines Nigerianers, der entgegen einer ärztlichen Stellungnahme, die eine Reisefähigkeit verneinte, kurzfristig abgeschoben werden sollte.
BVerwG zur brandenburgischen Arbeitszeitverordnung: Die Rechtsanwälte Silvia Lang und Nadine Kramer besprechen auf lto.de die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, in der festgestellt wurde, dass die brandenburgische Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie verstößt. Dabei wird auch die Frage behandelt, welche Auswirkungen Verstöße gegen arbeitszeitrechtliche Vorgaben in der Privatwirtschaft haben.
EuGH – Dublin-III-Verordnung: Im Fall Shiri hat die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof ihre Schlussanträge gestellt. Es geht dabei um die Rechtsfolgen des Fristablaufes für die Durchführung einer Überstellungsentscheidung in den Mitgliedstaat, in dem zuerst ein Asylantrag gestellt wurde. Tanja Podolski erläutert auf lto.de den Fall und die sich stellenden Rechtsfragen.
BVerfG zum Informationsanspruch beim V-Leute-Einsatz: Auf verfassungsblog.de widmet sich Benjamin Rusteberg, Akademischer Rat an der Universität Freiburg, jetzt auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Informationsanspruch von Bundestagsfraktionen über den V-Leute-Einsatz im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat 1980. Er kritisiert dabei, dass der Zweite Senat seine Linie einer zunehmenden Abschottung, nicht nur der Bundesregierung, sondern sämtlicher Sicherheitsbehörden gegenüber einer parlamentarischen Kontrolle nahezu uneingeschränkt fortsetze.
OLG München – NSU-Prozess: Die Samstags-taz (Konrad Litschko) beschreibt André Eminger, der ebenfalls vor dem Oberlandesgericht München angeklagt ist und ein enger Vertrauter des NSU-Trios gewesen sein soll.
OLG Hamm zum Schmerzensgeld wegen Impotenz: Vor dem Oberlandesgericht Hamm ist eine Ehefrau damit gescheitert, Schmerzensgeld wegen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung ihres Ehemannes und einer darauf zurückzuführenden Impotenz einzuklagen. Wie lto.de berichtet, waren die Richter der Auffassung, dass der behauptete "faktische Verlust ihrer Sexualität" keine Verletzung ihres Körpers, ihrer Gesundheit oder ihres Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung darstelle.
BGH – Bausparverträge: Die Montags-SZ (Benedikt Müller) widmet sich noch einmal den beiden Verfahren um die Kündigung von Bausparverträgen, die in der vergangenen Woche durch Vergleiche beendet wurden. Der Autor bedauert diese Entwicklung, denn solange die Rechtslage nicht höchstrichterlich geklärt sei, könnten die Bausparkassen weiteren Kunden mit Bonuszinsen frühzeitig kündigen. Es müsse sich jetzt ein weiterer Kläger finden, der alle Instanzen beschreite, ohne ein etwaiges Vergleichsangebot anzunehmen. Er plädiert daher für die Einführung der Musterfeststellungsklage oder alternativ für eine erleichterte Sprungrevision.
Asylrecht I: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat die Personalpolitik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kritisiert. Das Amt hatte im vergangenen Jahr per Stellenanzeige Volljuristen gesucht, die ausdrücklich keine praktischen Erfahrungen im Asyl- und Ausländerrecht haben sollten. Die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) zitiert dazu den DAV-Präsidenten Ulrich Schellenberg: Die Überlastung der Verwaltungsgerichte sei angesichts der verfehlten Personalpolitik fast eine logische Konsequenz, meint der Rechtsanwalt. Das BAMF habe auf Fachkompetenz verzichtet, sie sogar ausdrücklich abgelehnt.
In seinem separaten Kommentar meint Hendrik Wieduwilt (Samstags-FAZ), dass Rechtsanwälten von staatlicher Seite unberechtigterweise ein Misstrauen entgegengebracht werde.
Asylrecht II: In ihrem Berlin-Teil berichtet die Montags-taz (Marina Mai) vom Mangel an im Asylrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Kirchenasyl: Die Montags-SZ (Heribert Prantl) berichtet von der in Bayern wachsenden Häufigkeit strafrechtlicher Verfolgung von Geistlichen und Kirchenvorständen, die Flüchtlingen Kirchenasyl gewähren. Zwar würden die Verfahren in der Regel dann eingestellt, dennoch sprach eine betroffene Pfarrerin von Einschüchterungmaßnahmen.
LG Köln – Hackerangriff: Vor dem Landgericht Köln hat der Prozess gegen einen 29-jährigen Briten wegen eines globalen Cyberangriffes auf Internetrouter begonnen. Allein in Deutschland sei durch den Angriff im vergangenen Jahr ein Schaden in Millionenhöhe entstanden, erläutert die Samstags-FAZ (Marcus Jung/Jonas Jansen). Der Angeklagte habe bereits gestanden, Ende November 2016 in verschiedenen Ländern gezielt Router mit einer Schad-Software infiziert und für eine Botnetz-Attacke verwendet zu haben.
OLG Hamburg zu PKK-Mitgliedschaft: Die Montags-SZ (Ronen Steinke) berichtet über die Verurteilung eines PKK-Mitgliedes zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der Autor weist darauf hin, dass in den vergangenen Jahren bei der Strafzumessung in derartigen Fällen auch eine Rolle gespielt habe, dass die PKK in der Bundesrepublik keine terroristischen Aktivitäten mehr entfaltet. Seitdem die Terrormiliz IS im Nahen Osten um sich greife, gewinne die PKK hierzulande an Reputation, "denn sie wird oft als Verteidigerin von Leib und Leben der in der Region lebenden Kurden wahrgenommen".
LG Offenburg zum Anspruch auf Gegendarstellung: lto.de berichtet über die Entscheidung des Landgerichts Offenburg, mit der dem Bundestrainer Joachim Löw ein Gegendarstellungsanspruch hinsichtlich einer von der Illustrierten "Freizeit Revue" behaupteten Beziehung zu der Schauspielerin Dennenesch Zoudé zugesprochen wurde. Die Richter folgten der Argumentation des Burda-Verlages nicht, dass mit dem Begriff auch eine nicht-sexuelle Beziehung gemeint sein könnte.
LG Dessau – Mord an chinesischer Studentin: Die WamS (Christine Kensche) berichtet über den Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder einer jungen Studentin und dessen Freundin, die das spätere Opfer in die Wohnung gelockt hatte. Das Hauptaugenmerk des Beitrages liegt dabei auf dem Tatbeitrag der Freundin.
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern – Gleichstellungsgesetz: Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in der vergangenen Woche darüber verhandelt, ob das Landesgleichstellungsgesetz möglicherweise deshalb gegen die Landesverfassung verstößt, weil es nur Frauen das aktive und passive Wahlrecht zur Gleichstellungsbeauftragten zugesteht. lto.de beschreibt den Fall und die Verhandlung.
UNO-Tribunal in Reutlingen: Wie der Spiegel (Sven Becker) meldet, will das UN-Sondertribunal für den Libanon, das den Bombenanschlag auf den libanesischen Ministerpräsidenten Rafik al-Hariri aufklären soll, im Spätsommer eine wichtige Zeugin im Amtsgericht Reutlingen vernehmen. Die nicht-öffentliche Vernehmung soll unter großen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden.
Freifahrt für Verfassungsrichter: Der Spiegel (Klaus Wiegrefe) erinnert daran, dass es einstmals auch Diskussionen darüber gab, ob die Richter des Bundesverfassungsgerichtes kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen dürften. Seit 1970 ist gesetzlich klargestellt, dass sie berechtigt sind, alle Verkehrsmittel der Eisenbahnen des Bundes frei zu nutzen.
Nachkriegsrecht: Martin Rath (lto.de) befasst sich mit zwei Nachkriegsgerichtsentscheidungen, in denen jüdische Verfolgte Entschädigungsansprüche geltend machten. Bei dieser Gelegenheit würdigt er auch den hessischen Ministerialdirektor Adolf Arndt und den Stuttgarter Rechtsanwalt Otto Küstner.
Recht in der Welt
Türkei – Prozessbeginn gegen Cumhuriyet: Heute beginnt in Istanbul der Prozess gegen 17 Mitarbeiter der Zeitung Cumhuriyet. Der frühere Chefredakteur Can Dündar beschreibt in der Montags-SZ die Nacht der Verhaftungen. Laut taz.de (Jürgen Gottschlich) fordert die Staatsanwaltschaft für die Angeklagten zwischen vier und 43 Jahre Haft. Sie sollen wahlweise die FETÖ, die behauptetermaßen für den Putschversuch verantwortliche islamische Gülen-Sekte, die kurdische Terrororganisation PKK oder die DHKPC, eine militante linksradikale Splittergruppe, unterstützt haben. Die Absurdität des Verfahrens beschreibt Tsp (Susanne Güsten) am Beispiel des Angeklagten Kadri Gürsel, der per SMS und Telefon von mutmaßlichen Anhängern Gülens kontaktiert worden sei. Obwohl Gürsel die allermeisten Botschaften und Anrufe nicht beantwortete, hält ihm die Anklage vor, mit Gülenisten konspiriert zu haben.
Vereinigtes Königreich – UK Supreme Court: Wie die Samstags-FAZ (Jochen Buchsteiner) meldet, wird ab Oktober Brenda Hale als erste Frau in dieser Position den britischen Supreme Court leiten. Sie gehört dem Gericht seit 2009 an, seit vier Jahren als Stellvertreterin des Präsidenten.
USA/Namibia – Klage gegen Deutschland wegen Herero-Krieg: Vor einem Gericht in New York haben Nachkommen der Opfer des Vernichtungskrieges 1904 bis 1908 im heutigen Namibia eine Entschädigungsklage gegen die Bundesrepublik erhoben. Wie die Samstags-SZ (Isabel Pfaff) berichtet, scheiterte eine für vergangenen Freitag vorgesehen zweite Anhörung daran, dass die Klage der Bundesrepublik noch nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde. Der Artikel stellt die Forderungen der Opfernachkommen und die juristischen Schwierigkeiten dar.
Weiteres
Mangelnder Rechtsschutz bei G-20: Der anwaltliche Notdienst, der während des G-20-Gipfels festgenommene Demonstranten rechtlich betreute, erhebt Vorwürfe gegen die Hamburger Justiz. Die Montags-SZ (Ronen Steinke) berichtet, die Rechtsanwälte beklagten, dass der Kontakt zu den Mandanten behindert worden sei. Außerdem ist die Rede von Vorgängen entwürdigender Behandlung.
Rechtsanwalt Michael Lappe: Die FAS (Inge Kloepfer) beschreibt den Kampf des Berliner Rechtsanwalts Michael Lappe gegen die Mühlen der Verwaltung, nachdem er die Vormundschaft für einen syrischen Flüchtlingsjungen übernommen hatte.
Arbeitsrechtliche Rücksichtnahme im Netz: Rechtsanwältin Kristina Kuhr erläutert auf lto.de die Rücksichtnahmepflichten, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei Veröffentlichungen im Internet treffen.
Rechtsstaat: In der Montags-FAZ meint der Soziologe Dieter Prokop, dass nicht die Moral sondern nur Recht und Gesetz das Fundament einer Gemeinschaft sein können, und begründet diese Auffassung ausführlich.
Telefonüberwachung gegen Journalisten: Die Montags-taz (Michael Bartsch) berichtet über die Telefonüberwachung von vier Journalisten im Zusammenhang mit Ermittlungen im Umfeld des BSG Chemie Leipzig. In dem Artikel heißt es, dass die Journalisten nach Einstellung des Verfahrens im Herbst 2016 nicht über die Abhörmaßnahme informiert worden und in einem Fall die Mitschnitte auch 2017 noch gespeichert waren.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Juli 2017: Justizreform in Polen / BVerfG zu kurzfristigen Abschiebungen / Prozessbeginn gegen Cumhuriyet . In: Legal Tribune Online, 24.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23567/ (abgerufen am: 16.04.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag