Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Juli 2017: Wider­stand in Polen gegen Jus­tiz­re­form / Selb­st­an­zeigen gegen Abschie­bung / US-Regie­rung gegen Auto-Firmen

17.07.2017

Justiz

BGH zur Richterbeteiligung bei Herausgabe von Kommunikationsdaten: lto.de behandelt jetzt auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Filesharing. Die Karlsruher Richter stellten dabei fest, dass zwar die Weitergabe der IP-Adresse sowie Tag und Uhrzeit einer richterlichen Erlaubnis bedürften, nicht aber zusätzlich die Nutzerkennung und die Anschrift des jeweiligen Kunden, weil es sich bei Letzteren um Bestandsdaten handelt.

BVerfG zum Tarifeinheitsgesetz: Rechtsprofessor Manfred Löwisch (Handelsblatt-Rechtsboard) befasst sich mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz und ihren Folgen. Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2018 zur Nachbesserung des Gesetzes gegeben. Löwisch beleuchtet die Handlungsmöglichkeiten und auch die Konsequenzen, die folgen, wenn der Gesetzgeber ganz untätig bleiben sollte. Rechtsprofessor Florian Rödl und sein wissenschaftlicher Mitarbeiter Andreas Leidinger erörtern auf verfassungsblog.de die tarifrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen der Karlsruher Entscheidung. 

BVerfG zur "Aktion Geschäftsfreund": Das Feuilleton der Montags-FAZ (Martin Otto) analysiert ausführlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einem möglichen Informationsanspruch einer Journalistin in Bezug auf Akten zur so genannten "Aktion Geschäftsfreund". In den 1960er-Jahren sollen insgesamt 630 Millionen Mark am bundesdeutschen Parlament vorbei nach Israel transferiert worden und dort vermutlich in das Atomwaffenprogramm geflossen sein. Die Karlsruher Richter hatten Ende Juni die Verfassungsbeschwerde einer Journalistin verworfen, die vom Bundesarchiv die Herausgabe der entsprechenden Akten verlangt hatte. Allerdings hatte das Bundesarchiv die Akten nie besessen, diese waren seinerzeit vom Bundeskanzleramt an zwei private Stiftungen übergeben worden. Die Beschwerdeführerin habe es versäumt, zur Durchsetzung des von ihr begehrten Informationszugangs zunächst einen Antrag an das Bundeskanzleramt zu stellen, in dessen Zuständigkeit die Akten geführt wurden, so das Gericht.

Anhaltende Klageflut im Asylrecht: Die Samstags-SZ (Bernd Kastner) beschreibt am Beispiel des Verwaltungsgerichts München die anhaltend hohe Belastung der deutschen Verwaltungsgerichte durch Asylverfahren. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres seien rund 16.500 Asylklagen eingegangen. Mittlerweile beschäftigten sich die Verwaltungsrichter zu 80 Prozent mit dem Asylrecht.

Selbstanzeigen wegen Angst vor Abschiebungen: In einer Meldung der Montags-SZ heißt es, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen islamistischen Terrors steige und ein Grund dafür die Zunahme von Selbstanzeigen sei. Mit der Selbstbezichtigung einer Zwangsmitgliedschaft in einer islamistischen Vereinigung wollten viele Asylbewerber der Abschiebung entgehen. Allein bei der Staatsanwaltschaft München I gingen laut dem Bericht vom 1. September 2016 bis zum 1. April 2017 mehr als 40 Strafanzeigen ein, in denen Asylbewerber bei der Anhörung im Asylverfahren angaben, in ihrem Herkunftsland jemanden getötet oder dies versucht zu haben. Noch öfter hätten Flüchtlinge angegeben, vor ihrer Flucht einer Terrorgruppe angehört oder diese unterstützt zu haben.

Zusätzliche Stellen für Berliner Justiz: Der vom Berliner Senat verabschiedete Doppelhaushalt für 2018/2019 sieht insgesamt 243 zusätzliche Stellen für die Berliner Justiz vor. Das berichtet die Montags-SZ. Allein die Strafverfolgungsbehörden werden mit 42 zusätzlichen Stellen bedacht.

BVerfG zur Zulassung als BGH-Anwalt: Das Bundesverfassungsgericht hat laut einem Bericht von lto.de die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts, mit der sich dieser gegen das Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof gewendet hatte, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, weil sie den Anforderungen an die Beschwerdebegründung nicht genüge.

LG Düsseldorf zum Anlagebetrug: Wie die Samstags-SZ berichtet, ist vor dem Landgericht Düsseldorf ein zehn Jahre dauerndes Verfahren wegen Anlagebetruges mit einer Bewährungsstrafe und einem Freispruch zu Ende gegangen. Vor Gericht standen der frühere Vorstand der DM Beteiligungen AG und der Steuerberater des Unternehmens. Im Verfahren ging es um ein Schneeballsystem, durch das Tausende Anleger insgesamt 70 Millionen Euro verloren hatten.

VG Cottbus zur Kündigung nach Krankschreibung: Das Verwaltungsgericht Cottbus hat einem Bericht von lto.de zufolge die Kündigung eines Dienstverhältnisses auf Probe für rechtmäßig erklärt. Der betroffene Polizist hatte sich wegen einer Fußverletzung krankgemeldet, dann aber an einem Hindernislauf teilgenommen und das auch auf Facebook gepostet. Dieses Verhalten rechtfertige Zweifel an der charakterlichen Eignung des Beamten für den Polizeidienst.

Oberamtsanwalt auf "Identitären"-Demonstration: Die Samstags-taz (Andreas Speit) berichtet über den Fall eines Rostocker Oberamtsanwalts, der mit der vom Verfassungsschutz beobachteten "Identitären"-Bewegung (IB) sympathisiere. Er habe an der Demonstration der IB am 17. Juni in Berlin teilgenommen und sich bereits mehrfach im Internet entsprechend geäußert. Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern gehe den Hinweisen nach.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Juli 2017: Widerstand in Polen gegen Justizreform / Selbstanzeigen gegen Abschiebung / US-Regierung gegen Auto-Firmen . In: Legal Tribune Online, 17.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23472/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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