Die juristische Presseschau vom 13. Juli 2017: Aus­kunfts­an­spruch gegen Bun­des­kanz­leramt / Nach­bes­se­rungen am NetzDG? / Erdoğan legt Rechts­mittel ein

13.07.2017

Justiz 

LG Hamburg  Erdoğan vs. Böhmermann: Im Februar hatte das Landgericht Hamburg ein Gedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdoğan teilweise verboten. Nachdem bereits Böhmermann Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hatte, erhob jetzt auch der türkische Präsident die Anschlussberufung. Im Gespräch mit spiegel.de (Ansgar Siemens) erläutert Erdoğans Rechtsvertreter, warum ihm das Teilverbot nicht ausreiche. lto.de fasst noch einmal die Vorgeschichte zusammen.

BGH zum Fall Schottdorf: Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche des Landgerichts Augsburg zugunsten des Mediziners Bernd Schottdorf und seiner früheren Ehefrau in Verfahren zum Vorwurf des Abrechnungsbetruges bestätigt. Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, die beiden hätten über mehrere Jahre Leistungen widerrechtlich über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet und dabei einen Schaden von insgesamt 79 Millionen Euro verursacht. Die FAZ (Marcus Jung) erläutert die Entscheidungsgründe.

LG München I – HRE-Verfahren: Die SZ (Stephan Radomsky) berichtet über den Stand im HRE-Verfahren, in dem zwei ehemaligen Vorstandsmitgliedern vorgeworfen wird, die finanzielle Lage der von ihnen geführten Bank beschönigt zu haben. Vorgestellt wird dabei auch die Vorsitzende Richterin Petra Wittmann.

SG Düsseldorf zu Kosten für Tattoo-Entfernung: Im Fall einer ehemaligen Zwangsprostituierten, der durch ihre Zuhälter Tätowierungen aufgenötigt wurden, hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden, dass die Krankenkasse die Kosten für deren Entfernung übernehmen muss. lto.de und spiegel.de berichten über den Fall.

LG Düsseldorf – "Maulwurf": Im Fall eines mutmaßlichen "Verfassungsschutz-Maulwurfs" islamistischer Façon hat das Gericht lediglich einen Teileröffnungsbeschluss erlassen, wie spiegel.de berichtet. Anders als die Staatsanwaltschaft, die davon ausgeht, dass der Mann Beziehungen zu islamistischen Kreisen aufgenommen habe, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen, will das Gericht jetzt lediglich zu versuchtem Geheimnisverrat verhandeln.

OVG Thüringen zu rechtem Rockkonzert: Wie lto.de meldet, hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht einer Konzertveranstaltung, die im südthüringischen Themar stattfinden soll, den Schutz des Versammlungsrechts zugesprochen. Die Entscheidungsgründe sollen erst heute veröffentlicht werden. Laut Bericht sollen mehrere Redner aus der Neonazi-Szene auftreten, der Thüringer Verfassungsschutz erwartet zudem mehr als 5.000 Rechtsextreme.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Juli 2017: Auskunftsanspruch gegen Bundeskanzleramt / Nachbesserungen am NetzDG? / Erdoğan legt Rechtsmittel ein . In: Legal Tribune Online, 13.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23444/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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