Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. Juni 2017: Onli­ne­durch­su­chung und Quellen-TKÜ / Nach­lese zur Kern­b­renn­stoff­steuer / EuGH zu Dublin-III

12.06.2017

De Maizière will Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ schnellstmöglich regeln. Außerdem in der Presseschau: Die Verfassungswidrigkeit der Kernbrennstoffsteuer war vorhersehbar und der EuGH befasst sich mit Dublin-III.

Thema des Tages

Onlinedurchsuchung, Quellen-TKÜ, Gesichtserkennung: Im Interview mit dem Tagesspiegel (Maria Fiedler/Christian Tretbar) hat sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière dafür ausgesprochen, die Befugnisse für die Onlinedurchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung noch in dieser Legislaturperiode zu regeln. Er wünsche sich, dass man den Koalitionspartner nicht wie so oft in den letzten Jahren zum Jagen tragen müsse, heißt es in dem Interview. Außerdem will de Maizière Software zur Gesichtserkennung nutzen. Die Grundrechtseinschränkung sei dabei gering, da Unbeteiligte nicht erfasst würden.

Rechtspolitik

NetzDG: Kritik am Entwurf des NetzDG hat jetzt auch der Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit beim UN-Hochkommissar für Menschenrechte geäußert. Darauf weist netzpolitik.org (Alexandra Hiller) hin. Das geplante Gesetz gefährde die Menschenrechte auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre, im Zweifel würden Internetfirmen auch legale Inhalte löschen, heißt es in einem offenen Brief an die Bundesregierung.

Parteienfinanzierung: deutschlandfunk.de (Gudula Geuther u.a.) stellt anlässlich der bevorstehenden Innenministerkonferenz die Überlegungen zur Änderung der Parteienfinanzierung dar. Das Bundesverfassungsgericht hatte im NPD-Verbotsverfahren die Möglichkeit einer Einschränkung der öffentlichen Finanzierung einer verfassungsfeindlichen Partei in den Raum gestellt.

Crowdworking: Mehr Arbeitsschutz für Selbständige fordert laut Samstags-FAZ (Dietrich Creutzburg) die IG Metall. Dabei geht es insbesondere um sogenannte Crowdworker, die sich über Internetplattformen fallweise um Aufträge bewerben. Die IG Metall fordert, den Geltungsbereich bestehender Arbeitnehmerschutzgesetze so auszudehnen, dass diese auch Crowdworker stärker erfassten. So sollten sie unter das Heimarbeitsgesetz fallen, das u.a. bestimmte Mindestarbeitsbedingungen und verbindliche Vergütungsregeln vorsieht.

Ähnlich äußert sich Bert Rürup (Hbl). Er nennt das Unternehmen Upwork aus San Francisco als Beispiel. Upwork vermittelt weltweit mehrere Millionen Freiberufler. Da Mindestlohn- und Arbeitsschutzvorschriften nicht gelten, bestünde die reale Gefahr, dass sich in den Hochlohnländern ein neues Freelancer-Prekariat entwickele. Rürup fordert vor allem Änderungen im Sozialrecht. So sollten alle nicht über berufsständische Versorgungswerke abgesicherten Selbständigen zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet werden. Außerdem müsse die fiktive Mindesteinkommensgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung deutlich gesenkt werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. Juni 2017: Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ / Nachlese zur Kernbrennstoffsteuer / EuGH zu Dublin-III . In: Legal Tribune Online, 12.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23160/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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