Ein Aktionskünstler muss rund 4.000 Euro dafür bezahlen, dass er das Familiengrab eines NS-Kriegsverbrechers beschädigt hat. Seine Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung hat das BVerfG nicht angenommen.
Eine Frau hatte bei einer Polizeikontrolle einen der prüfenden Beamten absichtlich angehustet. Deswegen erließ das Amtsgericht Frankfurt am Main jetzt einen Strafbefehl.
Ein Anwalt hat einen Termin für eine Corona-Impfung im Impfzentrum bekommen, wollte aber sicher gehen, dass er auch wirklich vor Ort geimpft wird. Einen Anspruch darauf gibt es aktuell aber nicht, so das VG Düsseldorf.
Das Bundeskabinett hat die Einführung neuer Straftatbestände der Anleitung zum Kindesmissbrauch sowie der verhetzenden Beleidigung gebilligt. Außerdem ging es um das umstrittene Klimaschutzgesetz.
Nach dem Kölner LG urteilte auch das OLG zugunsten der Plattform "FragDenStaat": Die Veröffentlichung des Gutachtens zum Unkrautgift Glyphosat stellt keine Verletzung der Urheberrechte der Bundesregierung dar, entschied das Gericht.
Weil das Wort "Weed" an Freizeitkonsum und nicht an den medizinischen Konsum von Cannabis erinnere, verstoße das Logo der Firma "Bavaria Weed" gegen die öffentliche Ordnung. Das hat das Europäische Gericht entschieden.
250 Millionen Euro sollte Amazon nachzahlen, weil der Online-Händler von unerlaubten Steuervorteilen in Luxemburg profitiert habe. Das Europäische Gericht sah das jedoch anders als die Kommission und kippte deren Beschluss.