BGH zur Zwickauer Terrorzelle: Weiterer Haftbefehl aufgehoben

14.06.2012

Die Karlsruher Richter haben den Haftbefehl gegen den Beschuldigten André E. wegen des Verdachts der Unterstützung des NSU aufgehoben. Die Herstellung des Bekennervideos, das im November 2011 verbreitet wurde, konnte ihm nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Der für Staatsschutzstrafen zuständige dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit am Donnerstag bekannt gewordenem Beschluss den Haftbefehl gegen den Beschuldigten André E. aufgehoben (Beschl. v. 14.06.2012, Az. AK 17/12). Gegen ihn bestand der Verdacht auf Unterstützung der rechtsextremen terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU).

Die Richter hielten den Beschuldigten für nicht dringend verdächtig, was für die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft erforderlich gewesen wäre. Ihm wurde in erster Linie vorgeworfen, das Bekennervideo, das in den Tagen nach dem Tod der NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 04.11.2011 verbreitet wurde, hergestellt zu haben. Zwar verfüge André E. durch eine Umschulung zum Fachinformatiker über besondere EDV-Kenntnisse. Es sei jedoch nicht zu belegen, dass der Videofilm auf seinen Computern erstellt bzw. mit ihm zu Verfügung stehenden Programmen bearbeitet worden sei. Die Richter konnten indes nicht erkennen, dass für die Produktion des Films überhaupt derartige Spezialkenntnisse erfordelich waren, sodass auch ein interessierter Laie hierzu in der Lage gewesen wäre.

Zwar könne belegt werden, dass André E. eine langjährige, freundschaftliche Verbindung zu den Mitgliedern des NSU nach deren Untertauchen gehabt habe. Einen den dringenden Tatverdacht stützenden Beleg für die Kenntnis und Unterstützung der von der Zwickauer Terrorzelle begangenen Delikte biete sich jedoch nicht.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zur Zwickauer Terrorzelle: Weiterer Haftbefehl aufgehoben . In: Legal Tribune Online, 14.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6395/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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