OVG Sachsen-Anhalt zur überlangen Verfahrensdauer: Zwei Jahre von Klageeingang bis Verfahrensabschluss sind zu lang

03.08.2012

Die Magdeburger Verwaltungsrichter haben mit einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil erstmals nach dem neuen § 198 GVG entschieden, dass ein Gerichtsverfahren vor dem VG Halle insgesamt unangemessen lang gedauert hat.

Im Ausgangsverfahren hatte das Verwaltungsgericht (VG) Halle über die Versetzung einer Polizeibeamtin in ein anderes Revierkommissariat zu entscheiden. Das Verfahren wurde erst zwei Jahre nach Klageeingang abgeschlossen.

Der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) befand nun, dass angesichts der geringen Schwierigkeit bzw. Komplexität des Verfahrens eine Dauer von über zwei Jahren nicht mehr angemessen im Sinne des § 198 Abs. 1 S. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sei. Das Gesetz verpflichtet den Staat, Gerichtsverfahren in einer den Umständen entsprechend angemessenen Zeit abzuschließen. Die Richter sprachen der Beamtin eine Entschädigung zu (Urt. v. 25.06.2012, Az. 7 KE 1/11).

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Sachsen-Anhalt zur überlangen Verfahrensdauer: Zwei Jahre von Klageeingang bis Verfahrensabschluss sind zu lang . In: Legal Tribune Online, 03.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6764/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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