Verwaltungsgericht in Den Haag: Der Zwarte Piet darf einziehen

12.11.2014

Im Rassismusstreit in den Niederlanden um den Nikolaus-Helfer "Zwarte Piet" haben die Gegner eine Niederlage erlitten. Der Nikolaus darf bei seinem öffentlichen Einzug von den schwarz angemalten Pieten begleitet werden, urteilte das höchste Verwaltungsgericht des Landes am Mittwoch.

Ein Bürgermeister habe kein Recht, dies wegen möglicher Diskriminierung zu verbieten. Das entschied nun das höchste Verwaltungsgericht in den Niederlanden. In erster Instanz hatte ein Gericht in Amsterdam den Klägern noch recht gegeben und Zwarte Piet eine "negative stereotype Figur" genannt.

Jedes Jahr Mitte November wird der "Sinterklaas" traditionell bei seinem Einzug in Städte und Dörfer von den bunt kostümierten Helfern begleitet. Am 5. Dezember bringen die Pieten den Kindern die Geschenke. Bürger und Organisationen hatten die Stadt Amsterdam verklagt, weil sie den Nikolaus-Umzug im November 2013 erlaubt hatte.

Zur Rassismus-Frage äußerte sich das Gericht in Den Haag am Mittwoch allerdings nicht. Dazu sei es nicht befugt, heißt es in dem Urteil. Viele schwarze Niederländer klagen, dass Zwarte Piet rassistisch sei. Dagegen wollen viele weiße Niederländer die Tradition des Kinderfestes beibehalten.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verwaltungsgericht in Den Haag: Der Zwarte Piet darf einziehen . In: Legal Tribune Online, 12.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13781/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen