Wirtschaft

Verfassungsrichterin soll in Daimler-Vorstand gewählt werden

21.01.2011

Die Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt wird als neues Vorstandsmitglied beim Autokonzern Daimler gehandelt. Sie soll das neu geschaffene Führungsressort Integrität und Recht übernehmen, berichtet das "Manager Magazin" unter Berufung auf Unternehmenskreise.

Die Amtszeit der 60-Jährigen beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) läuft Ende Januar ab. Daimler wollte sich zu dem Bericht nicht äußern. Eine Sprecherin des BVerfG wollte ihn weder bestätigen noch dementieren.

Hohmann-Dennhardt war Anfang der 1990er Jahre Justizministerin in Hessen, anschließend führte sie das Ministerium für Wissenschaft und Kunst. 1999 wurde sie Richterin des Ersten Senats des BVerfG in
Karlsruhe.

Sie kam am 30. April 1950 in Leipzig als Tochter eines Maurermeisters auf die Welt. 1951 flüchtete die Familie in den Westen. Nach ihrem juristischen Staatsexamen arbeitete Hohmann-Dennhardt an den Universitäten in Hamburg und Frankfurt/Main. Danach wurde sie Richterin an den Sozialgerichten in Frankfurt und Wiesbaden sowie am Landessozialgericht Darmstadt. Von 1984 bis 1989 war sie Direktorin des Sozialgerichts Wiesbaden.

Ihren Durchbruch als Politikerin schaffte Hohmann-Dennhardt 1988,
als sie in den südhessischen SPD-Vorstand gewählt wurde. 1991
wechselte sie nach Wiesbaden in das rot-grüne Kabinett des damaligen
Ministerpräsidenten Hans Eichel (SPD). Sie setzte sich unter anderem
für die Freigabe weicher Drogen und die ärztlich kontrollierte Abgabe
an Süchtige ein.

Unter schweren politischen Druck geriet sie im Herbst 1993 nach einer Fluchtserie von Häftlingen aus hessischen Gefängnissen. Christine Hohmann-Dennhardt ist nach Angaben des BVerfG verheiratet und hat zwei Kinder.   

plö/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Insiderrecht und Compliance: Streng vertraulich!

BGH: Vorlage an EuGH im Verfahren gegen Daimler AG

Kanzleien: Gleiss Lutz berät Daimler AG

DruckenSendenZitierenKommentieren

Zitiervorschlag

, Wirtschaft: Verfassungsrichterin soll in Daimler-Vorstand gewählt werden. In: Legal Tribune ONLINE, 21.01.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/2380/ (abgerufen am 21.05.2012)

Infos zum Zitiervorschlag

Rechtsgebiete




Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Wolters Kluwer Deutschland

Kommentare

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel

Kommentieren
21

Veranstaltungen und Seminare

21.05.2012, Stuttgartheute1. PUBLICUS-Kongress

22.05.2012 - 23.05.2012, Leipzig13. Kongress Neue Verwaltung

25.05.2012, MainzMainz Media Forum

11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid

12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation

LTO-Quiz

© Rido - Fotolia.com

Was die Abkürzung AVB bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Versicherungsrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Moral Hazards? Und wo ist das internationale Versicherungsrecht noch gleich geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!

Ihre Meinung

Mehr Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch

Müssen die Gesetze gegen sexuellen Missbrauch von Kindern verschärft werden?

© Deyan Georgiev - Fotolia.com
Ja.

Eine härtere Bestrafung ist notwendig.

Nein.

Schärfere Gesetze schützen die Kinder auch nicht besser.

Egal.

Dazu habe ich keine Meinung.

Zum Ergebnis
Die LTO App - jetzt im iTunes Store

Artikel der Woche

Meinungsfreiheit von Salafisten
Entscheidend ist allein das Wie

Wieder haben Salafisten in Berlin Koran-Exemplare verteilt und damit für Tumulte gesorgt, wobei mehrere Polizisten verletzt wurden. Für Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann ist damit das Maß voll: Er will salafistische Hassprediger in ihrer Meinungsfreiheit beschränken. Auch wenn die Schwelle hoch ist: Verfassungsrechtlich wäre das durchaus möglich, erklärt Alfred Scheidler.

mehr

LTO-Newsletter

Das Wichtigste im Recht - einmal pro Woche kostenlos mit dem LTO-Redaltionsnewsletter

Ihre E-Mail-Adresse:

Rechtsgebiete: