Zehn Jahre nach dem Amoklauf von Erfurt: Bundestag beschließt zentrales Waffenregister

27.04.2012

Der Bundestag hat zehn Jahre nach dem Amoklauf am Erfurter Gutenberg-Gymnasium die Einrichtung eines deutschlandweiten Waffenregisters beschlossen. Das Parlament stimmte am späten Donnerstagabend für die Einführung eines zentralen Registers bis Ende dieses Jahres.

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss nun noch der Bundesrat zustimmen. Bislang sind die Daten über genehmigungspflichtige Waffen bei 600 einzelnen Behörden gespeichert, die aber nicht miteinander vernetzt sind.

Künftig soll schnell abrufbar sein, wer Besitzer einer Waffe ist und wo er sie gekauft hat. "Der Weg einer erlaubnispflichtigen Waffe soll über den aktuellen Besitzer hinaus über etwaige Vorbesitzer bis hin zum Waffenhersteller oder Importeur zurückzuverfolgen sein", heißt es in dem Gesetzentwurf. Deutschland setzt damit vorzeitig eine EU-Richtlinie um, die vorsieht, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2014 ein zentrales Waffenregister eingeführt wird.

In Erfurt hatte ein ehemaliger Schüler am Gutenberg-Gymnasium zwölf Lehrer, zwei Schüler, eine Sekretärin und einen Polizisten erschossen, bevor er sich selbst tötete. Nach diesem Vorfall sowie nach dem Amoklauf von Winnenden (Baden-Württemberg) im Jahr 2009 war das Waffenrecht geändert worden. Auch die Forderung nach einem zentralen Waffenregister war wiederholt geäußert worden.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Zehn Jahre nach dem Amoklauf von Erfurt: Bundestag beschließt zentrales Waffenregister . In: Legal Tribune Online, 27.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6092/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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