Vorratsdatenspeicherung
Gesetzentwurf zu "Quick-Freeze" vorgelegt
13.06.2011
Die Ministerin will auf die anlasslose, monatelange Speicherung von Kommunikationsdaten aller Bürger verzichten. Als Grundlage für die weitere Abstimmung in den Ressorts entschied sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für einen Kompromissvorschlag, der Verbindungsdaten nur bei konkretem Anlass speichert (so genannter Quick-Freeze).
Union und FDP ringen bereits seit zwei Jahren um die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die alte Regelung im März 2010 als verfassungswidrig gekippt.
Die Union vertritt weiterhin das Modell der anlasslosen Speicherung, ähnlich die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG). Sie äußerte heftige Kritik am "Quick-Freeze"-Verfahren und hält es für völlig unzureichend, wie DPolG-Chef Rainer Wendt am Freitag mitteilte.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hingegen begrüßte den Vorschlag der Ministerin. Die anlasslose Speicherung auf Vorrat stelle jeden einzelnen Bundesbürger unter Generalverdacht, der Eingriff sei unverhältnismäßig, so der Präsident der BRAK, Axel Filges. Er verlangte außerdem, dass das neue Gesetz die Interessen der Bürger und die der Strafverfolgung angemessen ausgleicht. Das gelinge nur mit einer Speicherung bei entsprechendem Anlass.
Filges betonte außerdem, dass Telekommunikationsdaten im heutigen Informationszeitalter höchstpersönliche Daten seien, mit denen von Seiten des Staates äußerst sensibel umgegangen werden muss.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Telekommunikations-Verkehrsdaten: Schnell einfrieren statt lange speichern
Digitales Dilemma: Das Recht der Schwächeren im Internet
Vorratsdatenspeicheung: Kritik der Polizei und Richter am Eckpunktepapier des BMJ
Zitiervorschlag
, Vorratsdatenspeicherung: Gesetzentwurf zu "Quick-Freeze" vorgelegt. In: Legal Tribune ONLINE, 13.06.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/3494/ (abgerufen am 22.05.2012)
Infos zum ZitiervorschlagRechtsgebiete
TopJOBS der Woche
Neueste Stellenangebote
Meistgelesene Artikel
NRW verbietet RockerclubsKriminelle Kumpanei kostet die Vereinsfreiheit
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegtDFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Zur Geschichte von § 175 StGBSpäte Wiedergutmachung für Schwule
Norbert Röttgens EntlassungWie die Kanzlerin sich eines Ministers entledigt
Geplante Verschärfung der VerbandsgeldbußeDeutschlands nächster Schritt zu einem Unternehmensstrafrecht?
Veranstaltungen und Seminare
22.05.2012 - 23.05.2012, Leipzigheute13. Kongress Neue Verwaltung
25.05.2012, MainzMainz Media Forum
11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid
12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation
14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012
Ihre Meinung
Hells Angels und Co. im Visier der LänderSollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?
Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.
Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.
Dazu habe ich keine Meinung.
Artikel der Woche
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.
mehr






Kommentare
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel
Kommentieren