Vor der ESM-Entscheidung: Sonderschicht für das BVerfG

11.09.2012

Der jüngste Eilantrag Peter Gauweilers rückt die Rolle der EZB bei der Euro-Rettung in den Fokus des Verfassungsgerichts. Doch zumindest in ihrem Zeitplan lassen sich die Richter nicht beirren.

Kurz vor der Entscheidung zum Euro-Rettungsschirm mussten die Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Sonderschicht einlegen: Noch am Dienstag beriet der Zweite Senat über den neuesten Eilantrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler. Doch eines stellten die Richter gleich am Morgen klar: Ihren Zeitplan werden sie nicht ändern, am 12. September wird das Urteil verkündet.

In der Sache ist damit noch nichts entschieden. Gauweiler hatte beantragt, den Beitritt zum permanenten Rettungsschirm Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) zumindest so lange zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Beschluss über den möglichen Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht hat. EZB-Chef Mario Draghi hatte vergangene Woche bekanntgegeben, dass die Zentralbank künftig unter bestimmten Bedingungen unbegrenzt Staatsanleihen von Euro-Krisenstaaten kaufen werde.

Kritiker sehen darin eine Staatsfinanzierung über die Notenbank. Nach Meinung Gauweilers ist damit eine völlig neue Situation für die Beurteilung des Rettungsschirms entstanden, weil Deutschland letztlich die Risiken der EZB mittragen muss - die Maßnahmen der Zentralbank aber außerhalb jeder parlamentarischen Kontrolle liegen. Die im ESM-Vertrag festgelegte Haftungsbegrenzung sei damit ausgehebelt, meint Gauweiler.

Die Taktik des Herrn Gauweiler

Normalerweise liegt die unabhängige EZB selbst für das BVerfG außer Reichweite. Aber Gauweiler spielt über Bande: Er will die Zustimmung zum Rettungsschirm daran knüpfen, dass die EZB ihren Beschluss zurücknimmt.

Man kann diese Aktion in zwei Richtungen deuten: Als Versuch, die EZB mit zu einem Kurswechsel zu nötigen - was die Bank wohl kaum mit sich machen lassen würde. Oder als sehr schwer zu erfüllende Bedingung für die Zustimmung zum Rettungsschirm - mit dem Ergebnis, dass der Rettungsschirm geschlossen bleibt. Es ist zu erwarten, dass die Richter am Mittwoch auch über den neuen Gauweiler-Antrag entscheiden.

Zwar kann die EZB vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden - Klagen von Privatpersonen werden in Luxemburg aber äußerst restriktiv behandelt. Außerdem ist die Unabhängigkeit der EZB ausdrücklich garantiert, was eine Kontrolle ihrer Maßnahmen erschwert.

EZB und BVerfG - vereint im Defizit demokratischer Legitimation

"Hier tut sich ein demokratietheoretischer Widerspruch auf, der sich nicht restlos auflösen lässt", meint der Bielefelder Staatsrechtler Franz Mayer, der im Verfahren über die Griechenland-Hilfen als Bevollmächtigter des Bundestags in Karlsruhe auftrat. "Möglicherweise haben sich Gauweiler und Co. mit ihren Klagen selbst in den Fuß geschossen, weil sich der ESM so lange verzögert hat, dass die EZB meinte, sie könne nicht mehr abwarten."

Für die Kläger ist Karlsruhe hingegen die einzige Instanz, die überhaupt noch eine Kontrolle der Rettungsmaßnahmen ermöglicht. Und während in früheren Verfahren regelmäßig ein kleiner Kreis leidenschaftlicher Euro-Gegner klagte - darunter regelmäßig auch Peter Gauweiler -, ist es diesmal ein breites politisches Spektrum, das bis zur ehemaligen SPD-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin und der Linkspartei reicht.

Diese Kläger sind nicht gegen die europäische Integration an sich. Sie haben nur Bedenken gegen die Art und Weise der Euro-Rettung und befürchten einen Verlust demokratischer Legitimation. "Vielleicht liegt darin die Ironie des Verfahrens" meint hingegen Mayer. "Dass mit dem Bundesverfassungsgericht und der EZB jetzt Institutionen entscheiden, die wir nicht gewählt haben und die keiner demokratischen Kontrolle unterliegen."

dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Vor der ESM-Entscheidung: Sonderschicht für das BVerfG . In: Legal Tribune Online, 11.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7054/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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