Pegida-Demo auch am 9. November: "Keine ein­deu­tige Stoßrich­tung gegen das Gedenken"

10.11.2015

Die Islamfeinde durften am Montag nach erfolglosem Widerstand der Stadt in München demonstrieren. Dafür sorgte der VGH am Abend. Schließlich kamen nur etwa 100 Teilnehmer, dafür aber tausende Gegendemonstranten.

Am Ende sollte der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) es richten. Doch auch er befand wie schon die Vorinstanz, dass, anders als die Stadt München begehrte, die Demonstration der Pegida am Montag in der Landeshauptstadt stattfinden durfte. Am Abend des 9. November versammelten sich nach Angaben der Polizei etwa 100 Islamgegner, ihnen gegenüber standen knapp 3.000 Gegendemonstranten. 400 Polizisten waren im Einsatz, zu größeren Zwischenfällen kam es nicht.

Die höchsten Verwaltungsrichter des Freistaats hatten die vorinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) München am Montagabend bestätigt die Beschwerde der Stadt als unbegründet abgewiesen. Demnach könne die Pegida-Demonstration nicht allein deshalb verboten werden, weil sie am Jahrestag der Progromnacht stattfinden soll. Die öffentliche Präsenz einer bestimmten Gruppierung am 9. November verleihe für sich genommen ihrer Versammlung "noch keine eindeutige Stoßrichtung gegen das Gedenken, dem dieser Tag gewidmet ist", hieß es zur Begründung.

Der 9. November - Gedenktag in vielerlei Hinsicht

In erster Instanz ging das VG nicht davon aus, dass die Versammlung an einen NS-Aufmarsch erinnern oder sich gegen das Gedenken am 9. November richten werde, hieß es in der Mitteilung. Zudem hätten am 9. November auch andere historische Ereignisse stattgefunden, etwa die Novemberrevolution von 1918 oder der Mauerfall 1989. Einzelne Versammlungsteilnehmer aus der rechtsextremistischen Szene reichten nicht aus, um eine Verlegung der Demo zu rechtfertigen.

Das Münchner Kreisverwaltungsreferat hatte Pegida bereits am Donnerstag eine Absage für die Demonstration um 19.00 Uhr erteilt und diese auf den morgigen Dienstag verlegt. Es hatte "hetzerische Thesen und antisemitische Provokationen" am Gedenktag der Reichspogromnacht befürchtet.

In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 hatten Synagogen in ganz Deutschland gebrannt. Jüdische Bürger wurden von den Nationalsozialisten misshandelt, ihre Geschäfte und Wohnungen demoliert. Vom Münchner Alten Rathaus aus hatte NS-Propagandaminister Joseph Goebbels am Abend des 9. November 1938 NS-Schlägertrupps zu den blutigen Angriffen auf Juden aufgehetzt, die der Auftakt zum Holocaust waren.

Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, erklärte, ihr sei "unbegreiflich", dass Pegida sich am Jahrestag der Pogromnacht in München versammeln dürfe. "Seit Wochen besetzen die braunen Brandstifter sensible historische Orte, um widerliche Thesen zu proklamieren."

Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sagte am Abend bei der Gegenkundgebung, München werde sich immer wieder "den Hasspredigern, den Ewiggestrigen und den menschenverachtenden Scharfmachern mit aller Macht entgegenstellen".

dpa/ahe/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Pegida-Demo auch am 9. November: "Keine eindeutige Stoßrichtung gegen das Gedenken" . In: Legal Tribune Online, 10.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17488/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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