VGH Baden-Württemberg
Rechtsprechung schützt erstmals private Sportwetten-Anbieter
12.09.2011
"Die Frage nach der Rechtmäßigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols ist derzeit offen", so das Gericht in seiner Begründung (Beschl. v. 31.08.2011, Az. 6 S 1695/11). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte vergangenes Jahr das Glücksspielmonopol in seiner derzeitigen Form für unzulässig erklärt.
Geklagt hatte ein privates Wettbüro aus dem Kreis Göppingen, das über das Internet Sportwetten an einen österreichischen Anbieter vermittelt. Das landesweit für die Genehmigung zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe hatte es dem Büro untersagt, in Baden-Württemberg Sportwetten zu veranstalten, zu vermitteln oder dafür zu werben, und sich auf das staatliche Sportwettenmonopol berufen.
Die Behörde hatte zur Begründung angegeben, das Wettbüro besitze keine Erlaubnis und könne diese wegen das Verbots von Glücksspielen im Internet auch nicht erhalten. Das genügte dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) nicht: Das Regierungspräsidium habe individuelle Gesichtspunkte "nicht hinreichend" berücksichtigt, so die Richter.
dpa/age/LTO-Redaktion
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Zitiervorschlag
, VGH Baden-Württemberg: Rechtsprechung schützt erstmals private Sportwetten-Anbieter. In: Legal Tribune ONLINE, 12.09.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4270/ (abgerufen am 22.05.2012)
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