VG Weimar bestätigt Schulbetretungsverbot: Nicht geimpft bedeutet nicht in die Schule

25.04.2019

Wer nicht geimpft ist und Kontakt zu einem Kind mit Windpocken hatte, kann vom Schulunterricht ausgeschlossen werden. Die Gefahr selbst zu erkranken und andere zu infizieren, sei bei diesen Schülern zu hoch, entschied das VG Weimar.

Kinder, die sich mit Windpocken angesteckt haben könnten, dürfen für eine gewisse Zeit vom Schulunterricht ausgeschlossen werden. Ein entsprechendes Verbot für zwei Schülern, die Kontakt mit einem infizierten anderen Kind hatten, sei eine geeignete Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz, teilte das Verwaltungsgericht Weimar (VG) am Donnerstag mit (Beschl. v. 14.03.2019, Az. 8 E 416/19 We).

Gegen das 16-tätige Schulbetretungsverbot ging die Mutter der beiden Kinder gerichtlich vor. Das VG wies die Klage jedoch ab und führte aus, dass das Verbot eine erforderliche Maßnahme war, um andere Kinder vor den Gefahren einer potenziellen Windpockeninfizierung zu schützen. Die Kinder hatten keinen Impfschutz, damit sei die Gefahr, dass sie selbst erkranken und Mitschüler anstrecken, deutlich höher als bei geimpften Kindern.

Eine entsprechende Impfung hätte das Schulbetretungsverbot zwar aufheben können, ein faktischer Impfzwang ergebe sich daraus aber noch nicht, so das Gericht weiter. Vielmehr sei eine Impfung freiwillig und neben dem Schulausschluss nur eine weitere zulässige Alternative zur Abwehr einer Ansteckungsgefahr. Da die Mutter aber auch eine nachträgliche Impfung offenbar nicht in Betracht zog, sei der Schulausschluss rechtens.

Auch sei nicht erkennbar, dass die Kinder in unzumutbarer Weise von dem Schulbetretungsverbot belastet seien. Der Sachverhalt sei vielmehr vergleichbar mit einer kurzzeitigen krankheitsbedingten Fehlzeit, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Schließlich sei in dem Schulausschluss auch keine Ungleichbehandlung zwischen geimpften und nichtgeimpften Kindern zu sehen. Zwar gewähre eine Impfung keinen absoluten Schutz. Die Ansteckungsgefahr sei bei geimpften und nichtgeimpften Kindern aber so evident unterschiedlich, dass auch eine unterschiedliche Behandlung geboten sei.

dpa/tik/LTO-Redaktion

 

 

Zitiervorschlag

VG Weimar bestätigt Schulbetretungsverbot: Nicht geimpft bedeutet nicht in die Schule . In: Legal Tribune Online, 25.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35067/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen