VG Trier weist Klage von Doktorandin ab: Pro­mo­tion erfor­dert Ver­trau­ens­ver­hältnis

26.05.2016

Nachdem die Zivilklage einer Doktorandin wegen Pflichtverletzungen des Doktorvaters erfolglos war, durfte dieser das Promotionsverhältnis beenden, urteilte das VG Trier. Die Frau hatte sich allerdings im Vorfeld Verfehlungen geleistet.

Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat die Klage einer Doktorandin gegen die Universität Trier abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht, dass die Promotion der Frau durch ihren Doktorvater wirksam beendet worden ist. Die Entscheidung wurde am Mittwoch bekannt (Urt. v. 25.04.2016, Az. 6 K 3718/15.TR).

Geklagt hatte eine Doktorandin der angewandten physischen Geografie, die bis 2010 auch als wissenschaftliche Hilfskraft bei ihrem Betreuer tätig war. Diesen Job verlor sie jedoch, da sie Arbeitsanweisungen nicht beachtet und ihrem Professor relevante Daten über einen längeren Zeitraum nicht zur Verfügung gestellt hatte. Hierfür sei sie zunächst auch abgemahnt worden, teilte das Gericht mit.

Trotz Kündigung der Hilfstätigkeit stand ihr der Professor aber zunächst weiterhin als Doktorvater zur Verfügung. Nach den gerichtlichen Feststellungen habe die Frau aber nichts mehr für ihre Doktorarbeit getan. Stattdessen habe sie ihrem Doktorvater im Wege einer zivilrechtlichen Amtshaftungsklage erhebliche Pflichtverletzungen vorgeworfen und ihn für ihre psychische Erkrankung verantwortlich gemacht. Die Klage hatte jedoch in erster und zweiter Instanz keinen Erfolg. Die hierauf erfolgte Auflösung des Verhältnisses durch den Professor sei nicht zu beanstanden, führte das VG nun aus.

Nach dem Urteil setzt das Betreuungsverhältnis eine gewisse Vertrauensbasis voraus. Ist diese nicht mehr gegeben, sei der Betreuer eines Promotionsvorhabens zur Auflösung berechtigt. Zum Vertrauensbruch sei es im entschiedenen Fall aber nicht nur durch die angestrengte Zivilklage gekommen, sondern durch die Gesamtumstände. Die Frau habe daher nicht darauf vertrauen dürfen, dass die der Betreuer auch weiterhin am Verhältnis festhalten werde.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Trier weist Klage von Doktorandin ab: Promotion erfordert Vertrauensverhältnis . In: Legal Tribune Online, 26.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19464/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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