VG Trier zu mutmaßlichem Alkoholiker: Kein Gut­achten, keine Fahr­er­laubnis

17.05.2016

Weil ein Mann betrunken in der Stadt randaliert hatte, sollte er ein Gutachten vorlegen, um ein mögliches Alkoholproblem zu klären. Da er das nicht tat, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Zu Recht, meint das VG Trier.

Beim Verdacht einer Alkoholabhängigkeit muss die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anordnen - auch, wenn die den Verdacht begründenden Umstände nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Weigert der Betroffene sich gegen die Untersuchung, oder legt er das geforderte Gutachten nicht fristgerecht vor, so darf hieraus auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen und die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Trier entschieden (Beschl. v. 09.05.2016, Az. 1 L 1375/16.TR).

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Trier hatte einem Mann die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem dieser ein gefordertes ärztliches Gutachten nicht beigebracht hatte. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte durch ein polizeiliches Potokoll Kenntnis davon erhalten, dass der Mann bei einem Einsatz im Stadtgebiet mit einem BAK–Wert von ca. 2,5 Promille auffällig geworden war.

Er soll die Reifen von fremden Fahrrädern abmontiert und sich auf seinem weiteren Weg durch die Stadt "äußerst aggressiv" verhalten haben. Dabei habe er ständig mit Füßen gegen Häuserwände, Straßenschilder und Verkehrseinrichtungen getreten. Die Behörde forderte den Mann daraufhin auf, ein Gutachten über ein mögliches Alkoholproblem vorzulegen. Ein entsprechendes Gutachten brachte er aber nicht bei; seine Fahrerlaubnis wurde entzogen.

Zu Recht, so die Richter am VG. Zwar stelle eine hohe Blutalkoholkonzentration in einem einzelnen Fall für sich alleine noch keine ausreichende Hinweistatsache auf eine mögliche Alkoholabhängigkeit dar. Mit dem auffälligen Verhalten des Mannes seien jedoch weitere besondere Umstände hinzugetreten, die in der Gesamtschau zumindest den Verdacht auf eine mögliche Alkoholabhängigkeit rechtfertigten. Laut Polizeibericht habe der Mann trotz der hohen Alkoholisierung "klar und berechnend" gewirkt. Demnach lägen hinreichende tatsächliche Umstände für eine mögliche Alkoholabhängigkeit vor, die die Abklärung durch ein ärztliches Gutachten erforderten. Nicht erforderlich sei, dass der Mann unter Alkoholeinfluss tatsächlich am Straßenverkehr teilgenommen hat.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Trier zu mutmaßlichem Alkoholiker: Kein Gutachten, keine Fahrerlaubnis . In: Legal Tribune Online, 17.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19394/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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