VG Trier entfernt Polizeibeamten aus dem Dienst: Iden­ti­fi­ka­tion mit dem "Reichs­bürger-Spek­trum"

29.08.2018

Seinen Vorgesetzten hat ein Polizeibeamter als "Bandenführer" bezeichnet und das Gericht als "Schiedsgericht" abgelehnt. Das VG hat ihn nun aus dem Dienst entfernt, weil dieses Verhalten einen gravierenden Persönlichkeitsmangel offenbare.

Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat einen Polizeibeamten aus dem Dienst entfernt, weil er sich mit dem Reichsbürger-Spektrum identifiziert. Der 45-Jährige habe in mehreren Pflichtverletzungen deutlich gemacht, dass er die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik nicht anerkenne und seinen Dienstherrn nicht akzeptiere, teilte das Gericht am Mittwoch mit (Urt. v. 14.08.2018, Az. 3 K 2486/18.TR).

Der Polizist aus dem Nordsaarland, der zuletzt in Morbach (Kreis Bernkastel-Wittlich) eingesetzt war, habe sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, entschied das VG Trier. So habe er unter anderem behördliche Schriftstücke mit Fantasieaufklebern zurück an seinen Dienstherrn geschickt,  seinen Vorgesetzten als "Polizeivorstand und Bandenführer" bezeichnet und unter anderem seine Klagefähigkeit infrage gestellt.

Es bestehe kein Zweifel daran, dass der Mann sich "von den wesentlichen Wertentscheidungen des Grundgesetzes losgesagt" habe. Das VG habe er als "Schiedsgericht" abgelehnt und die Abgabe des Vorgangs an ein "Obligationsgericht" gefordert - im Verfahren habe er seine "maßlosen und absurden Vorstellungen durch mannigfaltige Schriftstücke" noch bekräftigt.

"An dem Rand der Tragbarkeit"

Ein derartiges Verhalten bringe einen jeden Beamten an den Rand seiner Tragbarkeit, so die Kammer. Erst recht gelte dies für einen Polizeibeamten, dessen Kernaufgabe darin bestehe zu gewährleisten, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorbehaltlos und loyal gegenüber dem Staat und der Allgemeinheit geschützt werde.

Das VG konnte dem Mann auch keine positive Prognose ausstellen. Er sei unentschuldigt von der mündlichen Gerichtsverhandlung ferngeblieben: Damit habe er nochmals manifestiert, dass "er weder Exekutive, Legislative noch Judikative akzeptiere, sondern sein Leben ausschließlich nach seiner eigenen Weltanschauung führen" wolle. Reichsbürger weigern sich, die Bundesrepublik als Staat anzuerkennen. Dem Grundgesetz, Behörden und Gerichten sprechen sie die Legitimität ab.

Durch sein Verhalten habe er einen derart gravierenden Persönlichkeitsmangel offenbart, dass dem Dienstherrn und der Allgemeinheit eine Weiterbeschäftigung im Beamtenverhältnis nicht mehr zumutbar sei. Ein Polizeibeamter, der sich selbst nicht mehr als Beamter sehe und sich nicht an Recht und Gesetz gebunden fühle, stelle zudem eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, entschied das VG.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Trier entfernt Polizeibeamten aus dem Dienst: Identifikation mit dem "Reichsbürger-Spektrum" . In: Legal Tribune Online, 29.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30629/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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