VG Stuttgart
Waffenbesitzer müssen Kontrolle zahlen
20.09.2011
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG) stellte in dem Urteil fest, die Erhebung der Gebühr für die durchgeführte Waffenkontrolle sei rechtmäßig (Urt. v. 20.09.2011, Az. 5 K 2953/10).
Der Kläger, ein Sportschütze und Waffensammler, hatte argumentiert, die Gebühr sei rechtswidrig, da das Waffengesetz des Bundes die Kommunen nicht zur deren Erhebung ermächtige. Zudem habe er die Überprüfung weder veranlasst noch liege sie in seinem Interesse.
Dem Gericht zufolge knüpft die Waffenkontrolle "wegen der besonderen Gefährlichkeit des Waffenbesitzes allein an den Waffenbesitz als solchen an". Mit dem Kauf einer Waffe sei die zuständige Behörde auch ohne besondere Genehmigung seitens des Besitzers zur Überprüfung berechtigt, erläuterte eine Gerichtssprecherin.
Das Gebührenrecht ist demnach Länderkompetenz. Im Südwesten können einem Gesetz zufolge die Gemeinden als untere Verwaltungsbehörde Tatbestände und Höhe der Gebühren per Satzungen festlegen.
Gegen das Urteil kann die Berufung nur beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof beantragt werden.
Nach dem Amoklauf von Winnenden (Rems-Murr-Kreis) und Wendlingen (Kreis Esslingen) mit 16 Toten war das Waffenrecht geändert worden: Seit Juli 2009 können Behörden unangekündigt und verdachtsunabhängig kontrollieren, ob Waffen und Munition sicher aufbewahrt werden.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
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Zitiervorschlag
, VG Stuttgart: Waffenbesitzer müssen Kontrolle zahlen. In: Legal Tribune ONLINE, 20.09.2011, http://www.lto.de/persistent/a_id/4346/ (abgerufen am 22.05.2013)
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