VG Stuttgart: IHK-Plakatwerbung für Stuttgart 21 rechtswidrig

09.04.2011

Das an dem IHK-Gebäude in Stuttgart angebrachte Plakat zu S 21, auf dem zu lesen war "S21, mehr Jobs, mehr Tempo, mehr Stadt" und der Abdruck des Plakats im Magazin der IHK sind rechtswidrig. Das hat das VG Stuttgart am Donnerstag festgestellt.

Zwar bewege sich die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart - IHK - mit einer Stellungnahme zu S 21 grundsätzlich im Rahmen ihrer durch das IHK-Gesetz eingeräumten Kompetenz, dennoch sei die konkrete Form der Äußerung zu beanstanden, so die Verwaltungsrichter in ihrem Urteil (Az. 4 K 5039/10).

Die IHK sei nämlich als eine Zwangskörperschaft des öffentlichen Rechts - anders als ein privatrechtlicher Verein oder eine Partei - gehalten, bei ihren Äußerungen ein höchstmögliches Maß an Objektivität zu gewährleisten. Dem werde eine plakative Äußerung nur in einer Richtung zu einem auch innerhalb der IHK kontrovers diskutierten Projekt in einer politisch zugespitzten Situation nicht gerecht.

Geklagt hatte eine Mitgliedsfirma der Stuttgarter IHK mit der Begründung, dass die IHK mit der Plakatierung nicht die Gesamtinteressen der gewerblichen Wirtschaft vertreten hätte.

Das Verwaltungsgericht (VG) hat die Berufung nicht zugelassen. Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung damit nur zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird.

dpa/plö/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

VG Stuttgart: IHK-Plakatwerbung für Stuttgart 21 rechtswidrig . In: Legal Tribune Online, 09.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2996/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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