VG Stuttgart erlaubt umstrittene Asylunterkunft : Unterbringung von Flüchtlingen dient Allgemeinwohl

01.11.2013

Ein früheres Lehrlingsheim mit Wohnplätzen in Fellbach (Rems-Murr-Kreis) darf als Asylunterkunft genutzt werden. Nach monatelangem Streit hat das VG Stuttgart die Eilanträge zweier Nachbarn gegen die neue Nutzung des Gebäudes in einem Gewerbegebiet erneut abgelehnt. Dies gab das Gericht am Donnerstag bekannt.

Damit darf die Baugenehmigung der Stadt Fellbach zur Nutzung eines Gebäudes im Gewerbegebiet "Handwerkergebiet" in Fellbach-Oeffingen als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber vollzogen werden  (Beschl. v. 14.10.2013, Az. 11 K 2941/13).

Nachdem das Regierungspräsidium Stuttgart im August 2013 eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Nutzungsart erteilt hatte, beantragte die Stadt Fellbach erfolgreich beim Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart die Abänderung eines anderslautenden Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg. Der Bebauungsplan hatte für das Baugrundstück und für das Grundstück der Nachbarn ein "eingeschränktes Gewerbegebiet“ festgesetzt.

Nach Auffassung des VG bestünden aufgrund der ausgesprochenen Befreiung keine ernstlichen Zweifel mehr an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung. Die planerische Grundkonzeption des Bebauungsplans sei auf dem Baugrundstück durch die tatsächliche Entwicklung überholt.

Eigentlich sehe der Bebauungsplan für das Gelände zwar Gewerbe und keine Wohnnutzung vor, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Die Unterbringung von Asylbewerbern diene allerdings dem Wohl der Allgemeinheit.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an den VGH gegeben.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Stuttgart erlaubt umstrittene Asylunterkunft : Unterbringung von Flüchtlingen dient Allgemeinwohl . In: Legal Tribune Online, 01.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9942/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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