VG Schwerin
Polizeimaßnahmen vor G8-Gipfel rechtswidrig
03.08.2010
Nach Angaben der Bürgerinitiative waren von den Festnahmen insgesamt mehr als 80 Demonstranten betroffen. Die Gefangenen waren mit Plastikfesseln an den Handgelenken in einer Wagenburg der Polizei festgehalten und anschließend in eine Gefangenensammelstelle in Rostock verbracht worden.
Die Klägerin wurde nach der Anlegung der Fesseln auch durchsucht und durfte nach eigenen Angaben erst nach mehreren Stunden telefonisch die Betreuung ihrer Kinder organisieren und Kontakt zu einer Rechtsanwältin aufnehmen.
Nachdem die Polizeidirektion Rostock ihr Fehlverhalten anerkannt hatte, stellte das Verwaltungsgericht Schwerin (VG) ohne weitere Sachprüfung fest, dass sowohl die Art und Weise der Behandlung im Gewahrsam als auch die verspätete Gewährung eines Kontaktes mit einem Rechtsanwalt rechtswidrig waren.
Zitiervorschlag
dpa/msa/LTO-Redaktion, VG Schwerin: Polizeimaßnahmen vor G8-Gipfel rechtswidrig. In: Legal Tribune ONLINE, 03.08.2010, http://www.lto.de/persistant/a_id/1126/ (abgerufen am 21.05.2012)
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