VG zu Europas größtem Motorsportfestival: Anträge gegen das Werner-Rennen erfolglos

16.08.2018

Ob das Werner-Rennen in der Gemeinde Hasenmoor stattfinden kann, ist noch nicht sicher. Die 14 Anlieger, die gegen die Veranstaltung vorgingen, hatten vor dem VG Schleswig-Holstein keinen Erfolg. Ein zweiter Antrag ist aber noch anhängig.

Es ist das größte Motorsportfestival Europas: Vom 30. August bis zum 2. September findet in der 700-Seelen-Gemeinde Hasenmoor in Schleswig-Holstein das Werner-Rennen statt. 3.000 Teilnehmer mit 1.060 Fahrzeugen treten in 8 Rennserien gegeneinander an. Weitere Attraktionen sind das 12 Hektar große Fahrerlager, Stockcar-Veranstaltungen und eine Motorshow. 14 Anliegern ist dieses Event ein Dorn im Auge. Mit einem Eilverfahren bemühten sie deshalb das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein (VG) - jedoch ohne Erfolg.

Das VG wies ihre Klage als unzulässig ab (Beschl. v. 16.08.2018, Az. 3 B  91/81). Denn die Anlieger konnten nach Ansicht des Gerichts nicht überzeugend darlegen, in welchem Recht sie verletzt seien. Unter anderem rügten die Anlieger mangelnde Schutzvorkehrungen in Bezug auf den Brandschutz. Das Gericht führte jedoch aus, den Brandschutzvorrichtungen sei durch eine Vielzahl von Vorkehrungen genüge getan.

So sei gewährleistet, dass eine Vielzahl von Feuerwehrkräften während des Veranstaltungszeitraumes einsatzbereit und rund um die Uhr vor Ort sei. Auch in Bezug auf die weiteren Belange der Anlieger, etwa lauter Straßenverkehr und Umweltverschmutzungen auf und um dem Gelände sah das Gericht keine Anhaltspunkte für eine mögliche Rechtsverletzung der Bewohner. Jubeln dürfen Fans des Festivals sind jedoch noch nicht, denn das VG muss noch über einen weiteren Eilantrag entscheiden. In diesem geht es um einen möglichen Verstoß gegen eine Lärmschutzanordnung.

tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG zu Europas größtem Motorsportfestival: Anträge gegen das Werner-Rennen erfolglos . In: Legal Tribune Online, 16.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30385/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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