VG Regensburg zu Wildtieren im Zirkus: Bär Ben recht­mäßig beschlag­nahmt

18.03.2016

Im Gezerre um einen der letzten Zirkusbären hat das VG Regensburg einen vorläufigen Schlusspunkt gesetzt. Der Braunbär Ben bleibt zunächst in Gewahrsam der Behörden. Der Besitzer habe das Tier schlecht behandelt, befanden die Richter.

Die Beschlagnahme des Zirkusbären Ben in Niederbayern war rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht (VG) Regensburg bestätigte am Donnerstag in einer Eilentscheidung, dass das Landratsamt Deggendorf den 22 Jahre alten Braunbären dem Eigentümer wegnehmen durfte. Wegen der wiederholten erheblichen Vernachlässigung des Tieres sei dies nicht zu beanstanden.

Das Landratsamt hatte nach Angaben des Gerichts am Montag in Plattling festgestellt, dass sich der Bär unbetreut, ohne Futter und Wasser, ohne Beschäftigungsmöglichkeit und ohne Zugang zum Außenbereich im fensterlosen Drittel seines Transportwagens befand. Laut dem Veterinäramt Weißenburg-Gunzenhausen habe es am vorherigen Standort vergleichbare Beanstandungen gegeben, berichtete ein Gerichtssprecher.

Ben ist einer der letzten Zirkusbären in Deutschland, nach Angaben der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" war er sogar der letzte Bär in einem fahrenden Zirkus. Zunächst hatten die Richter am Mittwoch entschieden, dass der Bär seinem Halter zurückgegeben werden muss. Grund war ein Formfehler der Kreisbehörde. Das Landratsamt erließ allerdings umgehend einen neuen Entscheid, der nun auch vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde.

Bundesrat berät über Wildtierverbot

Das Landratsamt hatte angekündigt, nach dem Urteil über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Ben ist derzeit an einem sicheren Ort untergebracht, von einem Gnadenhof ist die Rede. Derweilen plant der Zirkus nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) Vorstellungen in Plattling ohne Ben.

Das Landratsamt hatte die Beschlagnahme des Bären mit tierschutzwidriger Haltung begründet. Bei der Aktion war es zu Tumulten zwischen Tierschützern und Zirkusmitarbeitern gekommen. Als die Polizei anrückte, versuchte Bens Besitzer zudem, mit dem Tieranhänger zu fliehen. Dabei durchbrach er einen Zaun.

Der Deutsche Tierschutzbund forderte die Behörden auf, den Bären bei der aktuellen unklaren Rechtslage keinesfalls an den Besitzer zurückzugeben. Der Verband will sich ebenso wie "Vier Pfoten" dafür einsetzen, dass Ben seinen Lebensabend in einer Auffangstation verbringen darf. Am Freitag wird im Bundesrat über ein deutschlandweites Wildtierverbot beraten.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Regensburg zu Wildtieren im Zirkus: Bär Ben rechtmäßig beschlagnahmt . In: Legal Tribune Online, 18.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18833/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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