VG Münster zum Berufsrecht
Geldbuße für Frauenarzt nach Abtreibung
01.02.2012
Der Gynäkologe habe mit dem Abbruch aber auch "seine Pflicht verletzt, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben", entschied das Verwaltungsgericht (VG) Münster und gab damit Vorwürfen der Ärztekammer Westfalen-Lippe statt. Die Verwaltungsrichter verhängten eine Geldbuße von 2.000 Euro. Darüber hinaus darf sich der 62-Jährige nicht mehr in ärztliche Gremien wählen lassen (Urt. v. 01.02.2012, Az. 14 K 2167/10.T).
Im Strafprozess 2009 war sich der Angeklagte zunächst keiner Schuld bewusst gewesen. Er habe sofort handeln müssen, um das Leben seiner Patientin nicht zu gefährden, hatte er damals ausgesagt. Ihr Freund habe die Frau massiv bedroht und um jeden Preis verhindern wollen, dass sie das Kind aus der gemeinsamen Affäre auf die Welt bringt. Die 400 Euro für die Abtreibung habe er bar bezahlt.
"Ihm geht das mittlerweile sehr zu Herzen", sagte der Verteidiger in Münster über den Arzt. Er nehme seit dem Vorfall im Mai 2008 keine Abtreibungen mehr vor. "Er hat die Tat nicht aus eigennützigen Motiven begangen", sagte der Vorsitzende Richter. Trotzdem sei der Abbruch ohne Beratung ein Vergehen. So habe das Gespräch auch das Ziel, "die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen".
Gegen den Frauenarzt war zuvor schon mehrmals berufsrechtlich ermittelt worden - wegen fahrlässiger Tötung und der Fälschung von Patientenunterlagen. Beide Verfahren waren jedoch gegen eine Geldbuße eingestellt worden.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Zitiervorschlag
, VG Münster zum Berufsrecht: Geldbuße für Frauenarzt nach Abtreibung. In: Legal Tribune ONLINE, 01.02.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5467/ (abgerufen am 23.05.2012)
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