VG Münster zweifelt an Asylrechtsreform: Serbien doch kein sicheres Herkunftsland?

28.11.2014

Seit der jüngsten Asylrechtsreform gilt unter anderem die Republik Serbien als sicherer Herkunftsstaat. Von dort kommende Menschen haben seitdem keine Chance auf Asyl. Das VG Münster hat nun dem Eilantrag einer serbischen Familie stattgebeben, die sich gegen ihre Abschiebung wehren will.

Das Verwaltungsgericht (VG) Münster hat Zweifel daran, ob die Einstufung Serbiens als sicheres Herkunftsland verfassungsgemäß ist. Daher hat es dem Eilantrag einer serbischen Familie stattgegeben und die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Androhung ihrer Abschiebung angeordnet (Beschl. v. 27.11.2014, Az. 4 L 867/14.A).

Das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarkzugangs für Asylbewerber und gedultete Ausländer vom 31. Oktober 2014 ist seit November in Kraft. Hierdurch gilt Serbien als sicherer Staat, Flüchtlinge können dorthin somit schneller zurückgeschickt werden.

So wurden auch die Asylanträge einer Familie, die der Gruppe der Roma zugehörig ist, vom Bundesamt für Flüchtlinge abgelehnt und ihre Abschiebung angedroht. Hiergegen klagt die Familie und beantragte die aufschiebende Wirkung. Diesem Antrag entsprach nun das VG.

Derzeit sprächen erhebliche Gründe dafür, dass die Entscheidungen des Bundesamts aufgehoben werden würden, erläuterte ein Sprecher des Gerichts am Freitag. Sollten sich die Zweifel des Gerichts im weiteren Verfahren nicht auflösen, werde es diese Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.

Es bestehe die Sorge, dass der Familie bei der Rückkehr Nachteile drohen könnten. Die gegenteilige Einschätzung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sei zweifelhaft. Es bestehe darüber hinaus Klärungsbedarf, ob der Gesetzgeber seiner Prüfungsaufgabe in vollem Umfang nachgekommen. Diese bestehe darin, anhand von mehreren Kriterien aus einer Vielzahl von einzelnen Faktoren ein Gesamturteil über die maßgeblichen Verhältnisse in dem jeweiligen Staat zu bilden. Es sei nicht hinreichend erkennbar, welches Gewicht der Gesetzgeber den geänderten serbischen Ausreisebestimmungen und ihrer Anwendung auf die Roma gegeben habe, meinen die Münsteraner Richter.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Münster zweifelt an Asylrechtsreform: Serbien doch kein sicheres Herkunftsland? . In: Legal Tribune Online, 28.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13953/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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