VG München hält Lasertag-Verbot in Ingolstadt vorerst aufrecht: Modernes Kin­der­spiel oder psy­chi­sche Beein­träch­ti­gung?

15.12.2017

Kinder unter 14 Jahren dürfen vorerst weiterhin kein Lasertag in Ingolstadt spielen, entschied das VG München im Eilverfahren. Ob Lasertag ein psychisch belastendes Kriegsspiel sei, müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Kinder unter 14 Jahren dürfen fürs Erste weiterhin nicht am Lasertag-Spiel in einer Halle im Raum Ingolstadt teilnehmen. Mit am Freitag bekannt gewordenem Beschluss hat das Verwaltungsgericht (VG) München einen Eilantrag gegen ein Zutrittsverbot zu einer Lasertaganlage für unter 14-Jährige Personen abgelehnt (Beschl. v. 07.12.2017, Az. M 18 S 17.3702).

Beim Trendsport Lasertag treten die Spieler mit Lichtstrahlen-Waffen in futuristischen Szenarien gegeneinander an und markieren sich gegenseitig. Wird die Sensorweste einer Person von dem Lichtstrahl eines Gegners getroffen, muss sie das Spielfeld kurzzeitig verlassen. Bundesweit eröffnen immer mehr Spielstätten, besonders unter den 10- bis 14-jährigen Jungen ist Lasertag beliebt.

Die Stadt Ingolstadt untersagte dem Betreiber einer Lasertaganlage aus Jugendschutzgründen den Zutritt von Personen unter 14 Jahren. Es sei eine desensibilisierende und aggressionssteigernde Wirkung des Lasertag-Spiels auf Kinder zu erwarten. Laut Betreiber stellt Lasertag hingegen eine Weiterentwicklung hergebrachter Fangspiele ("Räuber und Gendarm") und Ballspiele dar, wie etwa Brennball oder Völkerball.

Ob Lasertag für die psychologische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen als eine moderne Variante hergebrachter Spiele einzuordnen oder als verfremdetes, die psychologische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigendes Kriegsspiel anzusehen ist, konnte von der Kammer mangels entsprechender empirischer Studien im Eilverfahren nicht abschließend geklärt werden. Der Schutz der seelischen und geistigen Gesundheit von Kindern unter 14 Jahren überwiege jedoch die finanziellen Interessen des Betreibers, sodass dieser etwaige durch das Zutrittsverbot entstehenden Umsatzeinbußen bis zur gerichtlichen Klärung in der Hauptsache hinnehmen müsse, entschied das VG.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG München hält Lasertag-Verbot in Ingolstadt vorerst aufrecht: Modernes Kinderspiel oder psychische Beeinträchtigung? . In: Legal Tribune Online, 15.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26051/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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