VG München zu Flughafenkontrollen: Sicherheitspersonal darf Passagiere zum Fotografieren zwingen

12.12.2014

Das Sicherheitspersonal an Flughäfen darf Passagiere auffordern, mit ihren Kameras Fotos zu machen. Dies hat das VG München am Donnerstag einem Fluggast klargemacht, der daraufhin seine Klage gegen den Freistaat Bayern zurückzog. Denn Kameras seien nicht immer Kameras, meinte die Richterin.

Wenn es der Sicherheit dient, dürfen Flughafen-Mitarbeiter Passagiere dazu auffordern, die Funktionalität ihrer Geräte unter Beweis zu stellen. Das betonte das Verwaltungsgericht (VG) München am Donnerstag. Ein Passagier, der sich geweigert hatte, ein Foto mit seiner Kamera zu machen, zog daraufhin seine Klage gegen den Freistaat Bayern zurück (Az. M 24 K 14.1502).

"Kameras sind nicht immer Kameras", sagte die Richterin und erinnerte an die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 stark gestiegenen Kontrollmaßstäbe. So können nach dem Luftsicherheitsgesetz Fluggäste aus den nicht allgemein zugänglichen Bereichen verwiesen werden, falls sie die Kontrolle mitgeführter Gegenstände ablehnen.

Der Mann hatte in die Ukraine fliegen wollen. Bei der Kontrolle im Sicherheitsbereich des Münchner Flughafens weigerte er sich, den Auslöser seiner Digitalkamera zu betätigen. Daher wurde er nicht durchgelassen und verpasste seinen Flug. Der Speicher der Kamera sei voll gewesen, er hätte ein wertvolles Foto verloren, begründete der 40-Jährige seine Weigerung. Dies müsse in Kauf genommen werden, befand jedoch das Gericht.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG München zu Flughafenkontrollen: Sicherheitspersonal darf Passagiere zum Fotografieren zwingen . In: Legal Tribune Online, 12.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14087/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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