VG Mainz bestätigt Ausweisung: Verurteilter Ver­ge­wal­ti­ger darf ab­ge­scho­ben werden

28.07.2015

Ein rechtskräftig zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilter Nigerianer darf ausgewiesen werden. Mit seinem deutschen Sohn könne er auch aus Afrika Kontakt aufnehmen, entschied das VG Mainz.

Der als Jugendlicher eingereiste Mann hatte bereits 2002 erfolglos einen Asylantrag gestellt. Im Juni 2010 wurde er rechtskräftig wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall zum Nachteil der Mutter seines 2006 geborenen deutschen Kindes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Vor und nach dieser Verurteilung war der Mann noch wegen verschiedener anderer Delikte strafrechtlich in Erscheinung getreten. Nachdem die Eltern zunächst gemeinsam die elterliche Sorge ausgeübt hatten, wurde sie im Jahr 2011 der Kindesmutter durch gerichtlichen Beschluss allein übertragen. Im April 2013 wies die Stadt Worms ihn schließlich aus und drohte ihm die Abschiebung nach Nigeria an. Gegen die entsprechende Verfügung wandte sich der Nigerianer mit Widerspruch und Klage, ohne Erfolg.

Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz bestätigte nun das Vorgehen der Stadt. Wegen der Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe sei der Kläger nach dem Aufenthaltsgesetz zwingend auszuweisen, so das Gericht. Auf ein gewichtiges Interesse am weiteren Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland könne er sich nicht berufen. Er habe seit mehreren Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem deutschen Sohn. Es sei derzeit völlig offen, ob ihm überhaupt daran gelegen sei. Zudem könne eine Kontaktaufnahme zunächst auch von Nigeria aus erfolgen. Eine Rückkehr in sein Heimatland sei dem Kläger auch nicht aus anderen Gründen unzumutbar (Urt. v. 03.07. 2015, Az. 4 K 589/14.MZ).

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Mainz bestätigt Ausweisung: Verurteilter Vergewaltiger darf abgeschoben werden . In: Legal Tribune Online, 28.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16398/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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