VG Mainz zum Kommunalwahlgesetz: Praktikum und Mandat in Gemeinde miteinander vereinbar

20.12.2012

Ein Praktikum in einer kommunalen Einrichtung und ein Sitz im Gemeinderat desselben Ortes sind miteinander vereinbar. Das entschied das VG Mainz am Mittwoch in einem Eilverfahren.

Damit bekam der Ortsgemeinderat Heidesheim recht, der im Fall einer 20-jährigen Auszubildenden zur Erzieherin geklagt hatte. Die junge Frau absolvierte ein Praktikum in einem Hort der Gemeinde und saß gleichzeitig für die CDU im Gemeinderat. Darin sah der Bürgermeister von Heidesheim, Joachim Borrmann (SPD), einen Konflikt von Amt und Mandat.

Borrmann setzte deshalb alle Beschlüsse des Ortsgemeinderats aus, an denen die 20-Jährige mitgewirkt hatte. In seiner Auffassung bestätigte ihn die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Wie das Verwaltungsgericht (VG) Mainz nun entschied, war ein Konflikt von Amt und Mandat aber nicht gegeben. Die 20-Jährige sei nicht wie eine Angestellte der Gemeinde zu behandeln. Das Praktikum diene lediglich ihrer Ausbildung (Beschl. v. 19.12.2012, Az.  6 L 1665/12.MZ).

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Mainz zum Kommunalwahlgesetz: Praktikum und Mandat in Gemeinde miteinander vereinbar . In: Legal Tribune Online, 20.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7850/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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