VG Leipzig: Gericht lässt NPD-Kundgebung zu

19.08.2011

Die rechtsextreme NPD darf an diesem Samstag in Leipzig aufmarschieren. Das VG Leipzig hob am Freitag Nachmittag ein Verbot der Stadt auf. Allerdings darf nun auch eine Gegendemo stattfinden.

Die ursprünglich geplante Kulisse für den NPD-Aufmarsch, das Völkerschlachtdenkmal, ist allerdings tabu. Die Kundgebung der NPD-Anhänger muss nun auf dem Platz östlich des Hauptbahnhofs abgehalten werden, entschieden die Richter des Verwaltungsgerichtes (VG) in Leipzig.

Auch eine ebenfalls verbotene Gegenkundgebung der Gewerkschaft Verdi wurde genehmigt und von der Nähe des Völkerschlachtdenkmals in die Brandenburger Straße, und somit in Hörweite zur NPD-Veranstaltung, verlegt.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

VG Leipzig: Gericht lässt NPD-Kundgebung zu . In: Legal Tribune Online, 19.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4073/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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