VG Köln zur Religionsfreiheit: Muslimischer Junge wird nicht vom Schwimmunterricht befreit

20.11.2012

Die Eltern eines 12-jährigen muslimischen Jungen sind mit einem Eilantrag auf dessen Befreiung vom Schwimmunterricht gescheitert. Das VG Köln bestätigte mit am Dienstag bekannt gegebenem Beschluss einen zum Beginn des Schuljahres ergangenen Bescheid eines Bonner Gymnasiums.

Die Eltern hatten geltend gemacht, während des gemeinsamen (koedukativen) Schwimmunterrichts von Jungen und Mädchen sei ihr Sohn gezwungen, seine nur mit Badekleidung bekleideten Mitschülerinnen anzusehen. Dies sei mit den islamischen Glaubensgrundsätzen der Familie nicht vereinbar.

Dem folgte das Verwaltungsgericht (VG) Köln jedoch nicht. Die Eltern hätten schon nicht nachvollziehbar dargelegt, dass der Teilnahme ihres Sohnes am koedukativen Schwimmunterricht von der Familie als verbindlich erachtete religiöse Vorschriften entgegenstünden. So nehme er etwa am allgemeinen koedukativen Sportunterricht teil, bei dem er ebenfalls leicht bekleidete Schülerinnen und Schüler zu sehen bekomme, ohne insoweit einen Gewissenskonflikt geltend zu machen.

Jedenfalls sei angesichts der Bedeutung des staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrags eine Teilnahme am Schwimmunterricht zumutbar. Der Schüler sei durch ihn keinen größeren Konflikten ausgesetzt als im Alltag, in dem er ebenfalls Mädchen und Frauen begegne, die gelegentlich nur leicht bekleidet seien. Im Übrigen sei die Schule verpflichtet, durch getrennte Umkleidemöglichkeiten, die konkrete Ausgestaltung des Schwimmunterrichts und die pädagogische Einflussnahme auf die Mitschülerinnen und Mitschüler Beeinträchtigungen der Glaubensfreiheit zu vermeiden (Beschl. v. 20.11.2012, Az.: 10 L  1400/12).

Erst kürzlich hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof ähnlich zu einer Klage einer Muslima auf Befreiung vom Schwimmunterricht entschieden.

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Köln zur Religionsfreiheit: Muslimischer Junge wird nicht vom Schwimmunterricht befreit . In: Legal Tribune Online, 20.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7594/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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