VG Köln
Antrag der Post im Streit um Porto für Billigtochter abgewiesen
04.09.2011
Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln (VG) bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung "Die Welt" (Az. 22 L 1011/11). Die Bundesnetzagentur hatte zuvor eine Preisanhebung verlangt, weil die Portogebühren von FirstMail nicht kostendeckend seien und den Wettbewerb beeinträchtigten.
Zu den Gründen seiner Entscheidung äußerte das Gericht sich zunächst nicht. Ein Post-Sprecher kündigte an, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einzulegen. "Wir sind in der Sache immer noch ganz anderer Meinung als die Bundesnetzagentur", sagte er.
Die Post-Tochter hatte gegen die Anweisung der Bundesnetzagentur geklagt. Da die Klage aber keine aufschiebende Wirkung hat, wollte sie per Eilantrag die Aussetzung des Vollzugs erreichen.
Die First Mail ist als hundertprozentige Tochter der Deutschen Post in Düsseldorf, im Ruhrgebiet und in Berlin im Niedrigpreissegment tätig. Sie wendet sich an Kunden, die ausschließlich nach dem Preis entscheiden, wem sie ihre Postsendungen anvertrauen. Oft sind das öffentliche Verwaltungen.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
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, VG Köln: Antrag der Post im Streit um Porto für Billigtochter abgewiesen. In: Legal Tribune ONLINE, 04.09.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/4199/ (abgerufen am 22.05.2012)
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