VG Koblenz zu ausgesetzten Tieren: Polizei muss nicht für Unterbringung zahlen

18.02.2013

Ein Tierschutzverein, der einen bei der Polizei abgegebenen Hund dort abholt und vorübergehend in einem vereinseigenen Tierheim unterbringt, kann vom Land nicht verlangen, dass dieses Pflege- oder sonstige Kosten erstattet. Dies entschied jetzt das VG Koblenz.

Eine Autofahrerin hatte den Hund an eine Leitplanke angebunden auf einem Autobahnparkplatz gefunden und zur nächsten Polizeiautobahnstation gebracht. Von dort war er dann von einem Mitarbeiter des Tierschutzvereins abgeholt, tierärztlich behandelt und anschließend für 28 Tage im Tierheim untergebracht worden.

Der Tierschutzverein hatte hierfür zunächst eine Rechnung über 561,75 € an die örtliche Verbandsgemeindeverwaltung als Fundbehörde gestellt, die sich jedoch – ebenso wie die Veterinärbehörde des Kreises – für unzuständig erklärt hatte. Danach wandte sich der Verein an die Polizei, welche die Zahlung allerdings ebenfalls verweigerte. Sie habe das Tier von der Finderin lediglich als erste Anlaufstelle angenommen und umgehend den Tierschutzverein verständigt.

Die Zahlungsklage des Vereins gegen das Land als Träger der Polizeiaufgaben wies das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz nun ab. Zum einen stehe, so die Koblenzer Richter, dem Verein kein Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich wegen eines durch polizeiliche Inanspruchnahme als sogenannter Nichtstörer entstandenen Schadens zu.

Die Polizei habe nicht in Rechte des Vereins eingegriffen. Insbesondere habe sie nicht kraft ihrer polizeilichen Befugnisse von ihm verlangt, den Hund im Tierheim unterzubringen, sondern die Mitarbeiter lediglich über den Fund informiert, woraufhin einer von ihnen das Tier abgeholt habe. Da es damit zugleich an entsprechenden übereinstimmenden Vertragserklärungen fehle, sei auch kein privatrechtlicher Auftrags- und Verwahrungsvertrag zwischen den Beteiligten zustande gekommen, auf den der Verein den geltend gemachten Zahlungsanspruch stützen könnte (Urt. v. 06.02.2013, Az. 2 K 907/12.KO).

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Koblenz zu ausgesetzten Tieren: Polizei muss nicht für Unterbringung zahlen . In: Legal Tribune Online, 18.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8167/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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