VG Koblenz
Promovierter Apotheker darf keinen weiteren Doktor machen
31.01.2012
Der Apotheker könne nicht als Doktorand zugelassen werden, so das Verwaltungsgericht (VG). Nach der einschlägigen Promotionsordnung besitze derjenige die erforderliche Vorbildung zum Erwerb des akademischen Grades Dr. rer. nat., der ein wissenschaftliches Studium in näher bezeichneten Fächern mit der Diplom-, Magister- oder Masterprüfung oder durch die wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien oder für Sekundarstufe II oder eine Masterprüfung an einer Fachhochschule in der Regel mindestens mit der Note "gut" abgeschlossen hat. Darüber hinaus lege diese Ordnung fest, dass der Vorsitzende des Promotionsausschusses auch andere Studiengänge und Prüfungen als gleichwertig anerkennen kann (Urt. v. 10.01.2012, Az. 7 K 491/11.KO).
Der klagende Apotheker hatte sein Pharmaziestudium mit Staatsexamen abgeschlossen. Dieser Studienabschluss ist laut Begründung der Richter in der Promotionsordnung nicht aufgeführt, so dass ohne eine Gleichwertigkeits-Anerkennung derzeit der erforderliche Vorbildungsnachweis fehle. Einen solchen Nachweis habe der Mann nicht eingeholt. Schon die Zulassungsvoraussetzungen nach der Promotionsordnung lägen deshalb nicht vor.
Im selben Fach muss keine weitere Promotion erfolgen
Der Apotheker hatte nach erfolgreichem Studium der Pharmazie bereits im Jahr 2000 an der Universität Koblenz-Landau entsprechend der damaligen Promotionsordnung mit einer Arbeit im Fach Biologie zum Doktor der Philosophie promoviert. 2007 habilitierte er im Fach Chemie und führt seitdem auch den Titel eines Privatdozenten.
Im April 2010 beantragte er die Zulassung zum Promotionsverfahren am Fachbereich 3 (Mathematik/Naturwissenschaften) an der Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz, zur Erlangung des akademischen Grades eines "Dr. der Naturwissenschaften" (Dr. rer. nat.).
Der Promotionsausschuss hatte sich gegen die Zulassung des Apothekers zur Promotion ausgesprochen, da es gegen alle akademischen Gepflogenheiten sei, einer bereits habilitierten Person im selben Fach nochmals eine Promotion zu ermöglichen. Daraufhin ließ ihn die Universität Koblenz-Landau nicht zur erneuten Promotion zu. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob der Apotheker Klage, die aber abgewiesen wurde.
tko/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
OVG Niedersachsen: Rücknahme der Doktorwürde nicht allein wegen Bestechlichkeit des Doktorvaters
VG Köln urteilt über Doktorgrad: Professors Komplize muss seinen Titel zurückgeben
Wissenschaftlicher Ideenklau: "Ich würde nicht gerade in einer Doktorarbeit plagiieren"
Zitiervorschlag
, VG Koblenz: Promovierter Apotheker darf keinen weiteren Doktor machen. In: Legal Tribune ONLINE, 31.01.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5448/ (abgerufen am 24.05.2012)
Infos zum ZitiervorschlagRechtsgebiete
TopJOBS der Woche
Neueste Stellenangebote
Meistgelesene Artikel
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegtDFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Zur Geschichte von § 175 StGBSpäte Wiedergutmachung für Schwule
Norbert Röttgens EntlassungWie die Kanzlerin sich eines Ministers entledigt
Geplante Verschärfung der VerbandsgeldbußeDeutschlands nächster Schritt zu einem Unternehmensstrafrecht?
Verfassungsrichterin Monika Hermanns im..."Mutwillensgebühr ist beste Alternative"
Veranstaltungen und Seminare
25.05.2012, MainzMainz Media Forum
11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid
12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation
14.06.2012 - 16.06.2012, MünchenDeutscher Anwaltstag 2012
18.06.2012, Mainz12. Mainzer Mediengespräch
Ihre Meinung
Hells Angels und Co. im Visier der LänderSollten Rockerclubs mit kriminellen Mitgliedern generell verboten werden?
Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.
Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.
Dazu habe ich keine Meinung.
Artikel der Woche
Auch vor dem Kadi vorläufig gesiegt
DFB-Sportgericht bestätigt Fortuna-Aufstieg
Fortuna Düsseldorf steigt in die Bundesliga auf, Hertha BSC Berlin muss den Gang in Liga 2 antreten. Was auf dem Fußballplatz bereits vergangenen Dienstag entschieden wurde, hat am Montag auch das DFB-Sportgericht in Frankfurt bestätigt. Obwohl Hertha in Berufung gehen will, wohl eher eine endgültige Entscheidung – auch wenn sie einen Aspekt nicht berücksichtigt, kommentiert Johannes Arnhold.
mehr






Kommentare
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel
Kommentieren